Erneuerungswahl der Sekundarschulpflege Stadel

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Winterthur Stadt,

Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl der Sekundarschulpflege Stadel wird gemäss den Erwägungen neu auf den Sonntag, 15. Mai 2022 angeordnet.

Der Gemeinderat. - Symbolbild

Wie die Gemeinde Stadel informiert, hat der Gemeinderat Stadel mit Beschluss vom 12. Juli 2021 als wahlleitende Behörde die Erneuerungswahl der Sekundarschulpflege Stadel für die Amtsdauer 2022 bis 2026 angeordnet. Als Datum für den ersten Wahlgang wurde der 27. März 2022 bestimmt. Gleichentags finden sowohl in Stadel als auch in den Sekundarschulkreisgemeinden die übrigen Gemeindebehördenwahlen statt.

Erwägungen

Fristgerecht wurden die Wahlunterlagen für den Wahlgang vom 27. März 2022 in der Kalenderwoche neun in sämtlichen Sekundarschulkreisgemeinden postalisch verteilt. Verschiedene Stimmberechtigte der Gemeinde Weiach haben festgestellt, dass sie das Wahlmaterial der Sekundarschulgemeinde nicht korrekt erhalten haben.

Ebenfalls wurde festgestellt, dass minderjährige Stimmberechtigte der Reformierten Kirchgemeinde Weiach die Wahlunterlagen der Sekundarschulgemeinde erhalten haben. Diese sind jedoch für die Wahl der Sekundarschulpflege nicht stimmberechtigt. Die Stimm- und Wahlunterlagen werden in Weiach durch eine externe Firma maschinell verpackt und versandt

Auf Nachfrage der Gemeinde Weiach bei der entsprechenden Firma wurde Folgendes schriftlich mitgeteilt: Das Unterlagen-Set «Wahlzettel für die Erneuerungswahl von fünf Mitgliedern und der Präsidentin oder des Präsidenten der reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2022 – 2026» wurde mit dem Set «Wahlzettel Erneuerungswahl der Mitglieder und des Präsidenten oder der Präsidentin der Sekundarschulpflege Stadel für die Amtsdauer 2022 bis 2026» vertauscht.

Der erste Wahlgang wurde neu angeordnet

Da die Sicherstellung einer rechtsgültigen Wahl der Sekundarschulpflege Stadel mit dieser Ausgangslage nicht sichergestellt ist, empfehlen sowohl das kantonale Gemeindeamt als auch der Bezirksrat Dielsdorf, die Wahl für ungültig zu erklären. Der erste Wahlgang ist entsprechend neu anzuordnen.

Der Gemeinderat Stadel als wahlleitende Behörde beschliesst: Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl der Sekundarschulpflege vom 27. März 2022 wird gemäss den Erwägungen als ungültig erklärt und neu auf den Sonntag, 15. Mai 2022 angeordnet. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird für den am Sonntag, 3. Juli 2022, angeordnet.

Für die durch die wahlleitende Behörde durchzuführende Erneuerungswahl wird gemäss § 31 VPR ein Beiblatt eingesetzt.

Anmeldeschluss auf 28. März 2022 festgesetzt

Für den Wahlgang vom 27. März 2022 hatten sich in der vorgängig gesetzten Frist vier Kandidaten zur Wahl in die fünfköpfige Behörde gestellt. Daher wird zusätzlich neu eine Frist angesetzt, innert der sich Personen melden können, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten.

Der Anmeldeschluss für die Aufnahme auf dem Beiblatt wird auf Montag, 28. März 2022, festgesetzt.

Gemäss den gesetzlichen Grundlagen gilt eine Frist von mindestens sieben Tagen, innert der sich Personen melden können, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten.

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