

Die Stadt Winterthur verpasst sich eine neue Verfassung

Die neue Gemeindeordnung gibt dem Stadtrat und dem Stadtparlament unter anderem mehr Macht bei finanziellen Entscheiden. Volksentscheide sind etwa erst ab Krediten von 8 Millionen Franken nötig. Bisher lag die Grenze bei 5 Millionen Franken.
Grössere Veränderungen gibt es bei der Schulorganisation: Die vier Kreisschulpflegen werden aufgelöst und durch sechs Schulpflegerinnen und Schulpfleger sowie den zuständigen Schul-Stadtrat ersetzt.
Die Führung der heutigen vier Schulkreise übernehmen vier «Leiter Bildung». Dabei handelt es sich um Verwaltungsangestellte, die nicht gewählt werden.
Die neue Stadtverfassung macht es zudem möglich, dass Jugendliche und Ausländerinnen und Ausländer mitreden können: Sie können Vorstösse ans Stadtparlament einreichen. Für einen Jugendvorstoss braucht es 50 Unterschriften, für einen Ausländervorstoss deren 100.
Eine Änderung in der neuen Gemeindeordnung betrifft auch den Grossen Gemeinderat selbst. Er nennt sich künftig Stadtparlament, weil der Begriff «Gemeinderat» immer wieder für Verwirrung sorgte, vor allem auf dem Land, wo ein «Gemeinderat» ein Mitglied der Regierung ist.
Gegen die neue Stadtverfassung waren die SVP und die Mitte. Sie kritisierten, dass die Bevölkerung weniger über Ausgaben entscheiden könne. Die Professionalisierung der Schulbehörden führe zudem dazu, dass diese weniger in der Bevölkerung verankert sei.
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