Platz für Sternenkinder: Friedhofsregeln werden modernisiert
Die Stadt Willisau revidiert ihr Bestattungsreglement. Geplant sind Anpassungen bei den Gebühren sowie neue Angebote wie ein Grabfeld für Sternenkinder.

Das bisherige Reglement für das Friedhof- und Bestattungswesen stammt ursprünglich aus dem Jahr 2008, berichtet die Stadt Willisau. Es wurde im Jahr 2021 im Zusammenhang mit der Fusion des Ortsteils Gettnau teilweise angepasst.
In der Zwischenzeit haben sich die Bedürfnisse beziehungsweise die Ansprüche an die beiden Friedhöfe (Friedhof Willisau und Friedhof Ortsteil Gettnau) und damit auch an das Reglement verändert.
Unter anderem verlangt das in der Bevölkerung vermehrt aufkommende Bedürfnis nach einem Grab für Sternenkinder eine Anpassung beziehungsweise eine Ergänzung des Reglements. Ausserdem wurden in der jüngsten Vergangenheit die Tätigkeiten des Totengräbers auf beiden Friedhöfen mittels einer einheitlichen Leistungsvereinbarung neu geregelt.
Mehr Flexibilität für künftige Anforderungen
Eine Bereinigung beziehungsweise Erneuerung der dazugehörigen Bestimmungen bietet sich entsprechend an. Weiter wurden die Gebühren in der Vergangenheit nicht an die erhöhten Kosten angepasst. Deshalb werden diese ebenfalls überarbeitet und nun in der neu erstellten Verordnung geregelt.
Die Entscheidung für eine Totalrevision des Reglements und die Erarbeitung einer Verordnung soll eine in die Zukunft gerichtete Handhabung des Friedhof- und Bestattungswesen unterstützten und die notwendige Flexibilität in Zukunft gewährleisten.
In einem breit abgestützten Prozess – unter Einbezug von Fachpersonen, Abteilungen und der Friedhofkommission – wurde das Reglement sowie die Verordnung erarbeitet.
Öffentliche Vernehmlassung läuft
Im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung bis Sonntag, 19. Juli 2026, besteht die Möglichkeit, sich mit dem neuen Reglement und der dazugehörigen Verordnung auseinanderzusetzen. Rückmeldungen, Fragen und Anregungen werden gerne entgegengenommen.










