Wie die Gemeinde Schötz mitteilt, werden Grundeigentümer gebeten, per 1. Juni 2024 leer stehenden, nicht vermieteten Wohnungen bis zum 31. Mai 2024 zu melden.
Der Dorfkern der Gemeinde Schötz im Kanton Luzern.
Der Dorfkern der Gemeinde Schötz im Kanton Luzern. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Gestützt auf das Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 und der Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 beziehungsweise Änderungen vom 1. August 1994 haben alle Gemeinden der Schweiz jährlich mit Stichtag 1. Juni die im Gemeindegebiet liegenden leer stehenden Wohnungen zu erheben.

Gemäss der erwähnten Verordnung ist die Mitarbeit für die Eigentümer und Liegenschaftsverwalter obligatorisch.

Die Ergebnisse dieser Erhebung dienen den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft als wichtige Information über den Bestand an Leerwohnungen auf dem Immobilienmarkt.

Sämtliche Grundeigentümer werden gebeten, allfällige, per 1. Juni 2024 leer stehenden, nicht vermieteten Wohnungen bis zum 31. Mai 2024 auf der Gemeindekanzlei Schötz zu melden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

1. AugustSchötz