Wie die Gemeinde Schötz berichtet, werden im Juli die Hundesteuern 2023 in Rechnung gestellt. Änderungen und Neuanschaffungen sind der Verwaltung zu melden.
Die Gemeindeverwaltung der Ortschaft Schötz. - Kanton Luzern
Die Gemeindeverwaltung der Ortschaft Schötz. - Kanton Luzern - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Gemeinden haben gemäss Bundesgesetz über das Halten von Hunden jedes Jahr bis zum 30. Juni ein Verzeichnis der in ihrem Gebiet gehaltenen Hunde zu erstellen.

Für jeden Hund ist der Einwohnergemeinde eine Steuer von 120 Franken, dabei für Hofhunde 40 Franken und für ausserhalb des Siedlungsgebietes gehaltene Hunde 60 Franken zu entrichten.

Die jährlichen Hundesteuern werden im Juli von der Finanzverwaltung in Rechnung gestellt.

Als Grundlage für die Rechnungsstellung 2023 gilt das Verzeichnis über die bezogene Hundesteuer des vergangenen Jahres sowie die nationale Amicus-Datenbank.

Voraussetzung: Meldung in der Amicus-Datenbank

Die Gemeinde bittet die Hundehalter, Änderungen gegenüber dem Verzeichnis des vergangenen Jahres (neue Hundebesitzer, Abgänge) der Finanzverwaltung bis zum 23. Juni 2023 zu melden.

Personen, welche noch nie Hundehalter waren, müssen sich erst durch die Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes in der Amicus-Datenbank registrieren lassen.

Erst wenn eine Person in der Amicus-Datenbank erfasst ist, kann ein Hund auf den Halter angemeldet werden.

Zuständig für die Ersterfassung ist die Finanzverwaltung

Für diese Ersterfassung ist die Finanzverwaltung Schötz zu kontaktieren.

Paragraf 7d Kantonale Verordnung über das Halten von Hunden besagt zudem, dass Halter, die einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, der Finanzverwaltung Adress- und Besitzeränderungen innert zehn Tagen zu melden haben.

Ebenso müssen Hundehalter den Tod eines Hundes melden.

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