Wie die Gemeinde Fischbach mitteilt, gilt zur Schädlingsbekämpfung ein wichtiges Augenmerk auf richtige Deponierung von Schnittgut im abgegrenzten Gebiet.
Äste.
Äste. - Keystone
Ad

Im Gemeindegebiet Zell wurde im August 2022 der Schädling «Asiatischer Laubholz-bockkäfer (ALB)» entdeckt.

Verschiedene Massnahmen wurden getroffen, um ihn zu bekämpfen.

Ein besonderes Augenmerk gilt jetzt der korrekten Deponierung von Schnittgut aus dem abgegrenzten Gebiet.

Weiterverbreitung des ALB verhindern

Grundsätzlich ist es das ganze Jahr über verboten, Laubbäume, die vom ALB befallen sind oder potenziell befallen werden können, aus dem abgegrenzten ALB-Gebiet zu transportieren.

So kann eine Weiterverbreitung des ALB verhindert werden.

Liegt ein Grundstück angrenzend zu Zell und in der ALB-Zone, so muss das Schnittgut von Laubgehölzen auf dem betroffenen Grundstück gelagert und darf keinesfalls wegtransportiert werden.

Die Massnahme gilt während der Vegetationszeit

Das Schnittgut darf auch nicht zur nächsten Grüngutsammelstelle gebracht oder in den Kehricht gelangen. Diese Massnahme gilt während der Vegetationszeit von 1. April bis 30. November 2023.

Ausnahmen können nur erteilt werden, wenn eine Massnahme dringend notwendig ist. In diesem Fall ist vorab mit dem Bauamt Zell Kontakt aufzunehmen.

Die Situation wird jeweils vor Ort beurteilt und das Vorgehen besprochen. Liegt das Grundstück ausserhalb des abgegrenzten Gebietes, kann Schnittgut ganz normal bei der Grüngutsammelstelle abgegeben werden.

Die Kontaktdaten sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Fischbach