Egolzwil: Hunde-Leinenpflicht in den Luzerner Wäldern

    Gemeinde Egolzwil
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    Hinterland,

    Um Wildtiere und brütende Vögel zu schützen, müssen Hunde im Kanton Luzern vom 1. April bis Ende Juli im Wald und am Waldrand an die Leine genommen werden

    Ein Hund
    Ein Hund im Wald. - Pexels

    Die Hunde-Leinenpflicht ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung festgehalten. Sie soll verhindern, dass frei laufende Hunde Wildtiere hetzen, verletzen oder töten.

    Die Leinenpflicht gilt vom 1. April bis Ende Juli und bewirkt eine Beruhigung in den Gebieten im und um den Wald, wo in dieser Zeit die Wildtiere ihre Jungen bekommen (Setz-zeit). Bodenbrütende Vögel und junge Wildtiere werden so vor Gefährdungen und Störungen geschützt. Bei den gefiederten Arten gehören etwa Waldschnepfe, Waldlaubsänger, Haselhuhn oder Auerhuhn zu den Bodenbrütern.

    Bei den Wildsäugetieren sind Rehe, junge Feldhasen, Füchse und Dachse in der Setz- und Aufzuchtzeit besonders gefährdet. In den Naturschutzgebieten sind Hunde zum Schutz der Artenvielfalt sogar ganzjährig an der Leine zu führen.

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