Wie die Gemeinde Zuzwil SG meldet, soll die geänderte Gemeindeordnung mit «Schulpräsidium als Schulbehörde mit Schulleitung» am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG).
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Bürgerversammlung 2023 beauftragte den Gemeinderat, einen Bericht und einen Antrag zur Neuverteilung der Zuständigkeiten für die Schule an der Bürgerversammlung 2024 zu unterbreiten.

Ziel ist es, die neuen Führungsstrukturen mittels einer Änderung der Gemeindeordnung zu Beginn der neuen Legislatur am 1. Januar 2025 einzuführen.

Schulführungsmodell C

Der Schulrat und der Gemeinderat prüften sechs Schulführungsmodelle.

Schlussendlich erwies sich das Modell C «Schulpräsidium als Schulbehörde mit Schulleitung» als das für Zuzwil am besten geeignete Modell.

Sie zeigten das im Bericht über die künftige Schulorganisation der Gemeinde auf.

Erweiterung der Geschäftsleitung

Während des Vernehmlassungsverfahrens zum Bericht wünschten Vernehmlasser, dass nicht nur über das Modell C, sondern über mehrere Modelle abgestimmt wird.

Im Grossen und Ganzen kam das Modell C gut an.

Der Schulrat und der Gemeinderat verfolgten das Modell C weiter und erweiterten aufgrund der Vernehmlassungseingaben die Geschäftsleitung auf fünf Personen.

Änderungen der Gemeindeordnung

Der Gemeinderat zählt heute und auch künftig fünf Personen. Neu soll nebst dem Gemeindepräsidium auch das Schulpräsidium Verwaltungsfunktionen ausüben können.

Dies ist sinnvoll, da die administrativen Aufwände für das Schulpräsidium steigen werden. Die Arbeiten des Schulrates verantwortet und übernimmt künftig eine Person.

Die Schule mit den verschiedenen Bereichen zu führen benötigt Zeit.

Deshalb wird voraussichtlich das Pensum für das Schulpräsidium von heute 20 Prozent auf etwa 40 Prozent erhöht.

Zukünftige Aufgaben

Der Schulpräsident wird die Schule nach den gesetzlichen Grundlagen führen.

Sie oder er wird durch den Gemeinderat unterstützt, insbesondere bei der Wahl und Entlassung der Schulleitung, der Leitung der Schulverwaltung und der Leitung der Tagesstrukturen oder bei baulichen Erweiterungen wie Neu- oder Umbauten.

Das Schulpräsidium ist für die Evaluation der drei Personen in den schulischen Schlüsselpositionen zuständig und schlägt dem Gemeinderat diese zur Wahl vor.

Der Gemeinderat wird danach die Wahl vornehmen. Einige Aufgaben des Schulrates werden an die Schulleitung oder an andere Bereiche der Schule delegiert, diese Zuständigkeiten werden in der Schulordnung detailliert geregelt.

Geschäftsleitung mit fünf Personen

Die Geschäftsleitung wird als neues Gremium dem Schulpräsidenten beratend zur Seite stehen.

Ihr gehören nebst dem Schulpräsidenten die Schulleitung sowie der Leiter der Schulverwaltung und der Leiter der Tagesstrukturen an.

Zusätzlich nimmt in der Geschäftsleitung eine von den Lehrpersonen gewählte Vertretung Einsitz.

Die Aufgaben und Kompetenzen der Geschäftsleitung werden in der Schulordnung geregelt.

Rekurs gegen Verfügungen

Gemäss Entwurf der Schulordnung sollen der Schulleitung zusätzliche Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen im Bereich der Schüler, Stundenplänen sowie Lehrpersonen übertragen werden.

Weil der Schulrat durch einen Schulpräsidenten ersetzt werden soll, sollen sie oder er künftig auch alleine Verfügungen erlassen können, ohne dass der Gemeinderat oder die Geschäftsleitung bestimmenden Einfluss darauf nehmen.

Gegen die Verfügungen des Schulpräsidenten kann wie bisher Rekurs bei der zuständigen kantonalen Instanz erhoben werden.

Dieses wie heute schlanke Verfahren dient allen Beteiligten, da Entscheidungen schneller herbeigeführt werden.

Nur ein Modell zur Abstimmung

Die anderen fünf geprüften Modelle erachten die beiden Räte für Zuzwil als ungeeignet und verzichten deshalb, der Stimmbürgerschaft weitere Modelle zur Abstimmung vorzulegen.

Sollte die Änderung der Gemeindeordnung für die Umsetzung des Modells C an der Bürgerversammlung abgelehnt werden, bliebe alles beim Alten.

Die vier Mitglieder des Schulrates wären nebst dem Schulpräsidium weiterhin an der Urne zu wählen.

Voranschlag durch Budget ersetzen

Der Gemeinderat beantragt zudem aufgrund einer Änderung des Gemeindegesetzes den Begriff «Voranschlag» in der Gemeindeordnung durch «Budget» zu ersetzen.

Das Gutachten mit der geänderten Gemeindeordnung, der Entwurf der auf das neue Schulorganisationsmodell abgestimmten Schulordnung sowie der Vernehmlassungsbericht vom August 2023 mit angehängten Vernehmlassungseingaben und Stellungnahmen des Schulrates und des Gemeinderates sind auf der Gemeindewebseite aufgeschaltet.

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