Wie die Gemeinde Zuzwil SG angibt, plant sie verkehrsberuhigende Massnahmen auf der Tüfenwiesstrasse. Die öffentliche Mitwirkung dazu läuft bis 15. Mai 2024.
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG).
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat beschloss, auf der Tüfenwiesstrasse verkehrsberuhigende Massnahmen umzusetzen. Dazu werden die bestehenden fünf Parkfelder neu angeordnet.

Zusätzlich werden Betonelemente als «Abweiser» aufgestellt und Poller gesetzt. Über diese Massnahmen wird eine Mitwirkung bis 15. Mai 2024 durchgeführt.

Beauftragung eines Ingenieurbüros für Lösungsvorschläge

An der Tüfenwiesstrasse zwischen der Unterdorfstrasse und dem Knoten Ausserdorf-/Lindaustrasse beträgt der ermittelte v85 über 50 Kilometer pro Stunde.

Es sind Massnahmen nötig, um die Geschwindigkeiten nachhaltig zu reduzieren.

Der Gemeinderat beauftragte ein Ingenieurbüro, Lösungsvorschläge auszuarbeiten, damit die Fahrzeuglenker die Tüfenwiesstrasse langsamer befahren.

Solche Lösungen könnten seitliche Einengungen, Schwellen und so weiter sein.

Neue Anordnung der Parkfelder

Das Ingenieurbüro schlug in Absprache mit der Abteilung Verkehrstechnik der Kantonspolizei vor, die bestehenden fünf Parkfelder neu anzuordnen.

Zusätzlich sollen gemäss Variante eins Poller in die Strasse eingebaut werden, die mit aufgemalten Abweislinien ergänzt werden.

Ergänzend werden zwischen Strasse und Trottoir, wo der Randstein abgesenkt ist, weitere Poller gesetzt, damit das Trottoir beim Ausweichen vor den verkehrsberuhigenden Elementen nicht befahren werden kann.

In Variante zwei werden die Poller in der Strasse durch Betonelemente mit Abweispfeilen ersetzt, die auf der Strasse aufgestellt werden.

Reduzierung der erforderlichen Sichtweiten

Aufgrund dieser Massnahmen können die für diesen Strassentyp erforderlichen Sichtweiten von 50 Meter auf 35 Meter reduziert werden.

Der Abstand zwischen den Verkehrsberuhigungselementen beträgt wie an der Lindaustrasse rund 25 Meter, was die Befahrbarkeit mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder Lastwagen immer noch erlaubt.

Der Fussgängerstreifen beim Einlenker in die Mettlenstrasse muss aufgrund der zu tiefen Fussgängerfrequenz aufgehoben werden.

Damit diese verkehrsberuhigenden Mass nahmen umgesetzt werden können, genügt eine einfache Anordnung der Kantonspolizei beziehungsweise eine Änderung der Parkfelderanordnung.

Mitwirkung über Massnahmen

Der Gemeinderat erachtet die vorgeschlagene Variante zwei mit Betonelementen mit Abweispfeilen auf der Strasse als sinnvoll und geeignet, um die Geschwindigkeiten auf der Tüfenwiesstrasse deutlich zu senken.

Bevor diese verkehrsberuhigenden Elemente aufgestellt und die Parkfelder neu eingezeichnet werden, lädt die Behörde die Bevölkerung ein, bis am 15. Mai 2024 zum Kurzbericht des Ingenieurbüros Stellung zu nehmen.

Der Kurzbericht und die Pläne zu den beiden Varianten werden auf der Mitwirkungsplattform veröffentlicht.

Dort können der Bericht und die Pläne eingesehen und kommentiert werden. Stellungnahmen können auch an den Gemeinderat per Post oder E-Mail eingereicht werden.

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