Wil SG: Bauprojekt für Ersatzneubau Unterführung Hubstrasse
Wie die Stadt Wil SG berichtet, beantragt der Stadtrat für den Ersatzneubau der Unterführung Hubstrasse einen Bruttokredit von zwölf Millionen Franken.

Die rund 90-jährige Unterführung Hubstrasse verbindet die Stadtteile nördlich und südlich der Bahntrasse und genügt den heutigen Anforderungen in verschiedener Hinsicht nicht mehr.
So ist diese heute mit einer nicht normgerechten Höhenbeschränkung versehen. Velos, Autos und Lastwagen nutzen dieselbe Fahrbahn; eine separate Wegführung existiert nicht.
Die Unterführung Hubstrasse und die anliegende Personenunterführung sollen deshalb abgebrochen und durch eine neue Strassenunterführung mit separatem Fuss- und Veloweg ersetzt werden.
Das Projekt der Stadt Wil schliesst nahtlos an die von den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) bereits in Betrieb genommene erneuerte Brückenplatte an.
Die Veloinfrastruktur wurde verbessert
Der Projektierungskredit für die Ausarbeitung des Bau- und Auflageprojekts Ersatzneubau Unterführung Hubstrasse wurde am 30. September 2021 im Stadtparlament ohne Gegenstimme genehmigt.
Nach Durchführung der öffentlichen Mitwirkung in der ersten Jahreshälfte 2022 wurde das nun vorliegende Bauprojekt erarbeitet.
Gestützt auf die Rückmeldungen im Mitwirkungsverfahren wurde das Projekt weiterentwickelt und optimiert.
Dies betrifft insbesondere die Optimierung der Veloinfrastruktur sowie die gartendenkmalpflegerische Neuplanung des Churfirstenparks.
Genehmigung des Baukredits steht an
Mit dem vorliegenden Projekt werden der motorisierte Verkehr und der Fuss- und Veloverkehr entflechtet, eine normgerechte Strassenunterführung realisiert, eine direkte und sichere Fuss- und Veloverbindung von der Churfirstenstrasse zum Bahnhof bereitgestellt, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöht und letztlich auch der innerstädtische öffentliche Freiraum Churfirstenpark aufgewertet.
In einem nächsten Schritt steht die Genehmigung des Baukredits an. Der Stadtrat beantragt beim Stadtparlament einen Bruttokredit von zwölf Millionen Franken.
An die Gesamtkosten sind Bundesbeiträge aus den Agglomerationsprogrammen und werkgebundene Kantonsbeiträge von insgesamt rund fünf Millionen Franken zu erwarten.
Die Nettokosten für die Stadt Wil betragen somit rund sieben Millionen Franken.
Die Stimmberechtigten haben das letzte Wort
Die Wiler Stimmberechtigten werden voraussichtlich im Herbst 2024 an der Urne darüber befinden.
Bei positivem Abstimmungsergebnis folgt mit der öffentlichen Planauflage der nächste verfahrensrechtliche Schritt.
Die Realisierung des Projekts ist frühestens ab dem vierten Quartal 2025 geplant.