Über Genehmigung des Wiler Baureglements wird nochmal entschieden
Kantonales Baudepartement muss nochmals über Genehmigung des Wiler Baureglements entscheiden.

Nach der Genehmigung durch das St.Galler Baudepartement wollte der Stadtrat das neue Wiler Baureglement im vergangenen Sommer in Kraft setzen. Gegen den Genehmigungsentscheid ist jedoch ein Rekurs eingegangen, welcher nun von der St.Galler Regierung gutgeheissen wurde. Damit muss das kantonale Baudepartement nochmals über die Genehmigung entscheiden.
Strittig ist Artikel 17 des neuen Baureglements. Das kantonale Baudepartement genehmigte die neue Bauvorschrift zur Wohnzone W2b nicht.
Der Rekurrent verlangte darauf, dass die neue Regelbauvorschrift für die Zone W2b auch für die altrechtlichen W2-Zonen Anwendung findet. Daraus würde eine leicht grössere Bebaubarkeit der betroffenen Grundstücke resultieren.
Nun muss das St.Galler Baudepartement die Genehmigung dieses Artikels nochmals prüfen. Der Stadtrat ist bestrebt, das Baureglement in der Folge zügig in Kraft zu setzen.
Bis das neue Baureglement in Kraft gesetzt werden kann, gelten auf dem Gebiet der ehemaligen Gemeinde Bronschhofen noch die Vorschriften des Bronschhofer Baureglements von 2012. Auf dem Gebiet der ehemaligen Stadt Wil müssen bis dahin die Vorschriften des Baureglements der Stadt Wil von 1992 angewandt werden.