Rickenbach bei Wil TG: Nach Sekundenschlaf verunfallt

    Kantonspolizei Thurgau
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    Wil,

    Bei einem Selbstunfall in Rickenbach bei Wil TG wurde in der Nacht zum Mittwoch eine Autofahrerin leicht verletzt.

    Rickenbach Unfall
    Beim Selbstunfall entstand Sachschaden von mehreren tausend Franken. - Kantonspolizei Thurgau

    Kurz nach 3.30 Uhr fuhr eine 57-jährige Autofahrerin auf der Wilerstrasse in Richtung Bazenheid. Kurz vor dem Kreisverkehr kam sie mit ihrem Auto von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Metallpfosten einer Mittelinsel.

    Dabei zog sich die Frau leichte Verletzungen zu und musste durch den Rettungsdienst ins Spital gebracht werden. Der Sachschaden beträgt mehrere tausend Franken.

    Gegenüber den Einsatzkräften der Kantonspolizei Thurgau gab die Italienerin an, in einen Sekundenschlaf verfallen zu sein.

    Kommentare

    User #3639 (nicht angemeldet)

    Das Schweizerische Bundesgericht stuft das Einschlafen am Steuer (Sekundenschlaf) als grobfahrlässige Verletzung von Verkehrsregeln ein. Nach ständiger Rechtsprechung (u.a. BGE 126 II 206) gilt, dass ein gesunder Fahrzeugführer nicht einschläft, ohne vorher deutliche Anzeichen von Müdigkeit verspürt zu haben. Kann also sehr Teuer werden Regress der Versicherung.

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