Referendum über Vermessungskosten-Reglement
Gemäss neuem Reglement erhalten Grundeigentümer die Rechnung in Zukunft direkt vom Geometerunternehmen. Die Weiterverrechnung durch die Gemeinde entfällt.

Wie die Gemeinde Zuzwil schreibt, soll die langjährige Praxis, die Vermessungskosten des Geometers eins zu eins den Verursachern weiterzubelasten, nun auch im Reglement niedergeschrieben werden.
Der Gemeinderat erliess dafür das Reglement über die Kosten der Nachführung der amtlichen Vermessung. Das Reglement untersteht bis 25. Juni 2025 dem fakultativen Referendum.
Rechnungsstellung künftig direkt durch die Nachführungsstelle
Der Gemeinderat wählte die Geoinfo Vermessungen AG, Wil, als Nachführungsgeometer für die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung.
Mit der Vertragserneuerung ab 1. Juni 2025 wurde vereinbart, dass die Rechnungsstellung für die Aufnahme und die Nachführung von Gebäuden, Grenz-, Kultur- und Rekonstruktionen von Vermarkungen künftig direkt durch die Nachführungsstelle erfolgt.
Fakultatives Referendum
In Zukunft erhalten Grundeigentümer somit die Rechnung direkt vom Geometerunternehmen. Die Weiterverrechnung durch die Gemeinde entfällt damit. So können die Arbeitsabläufe vereinfacht und der administrative Aufwand reduziert werden.
Gemäss der Verordnung über die amtliche Vermessung hat die Gemeinde dafür ein Reglement zu erlassen.
Das Reglement über die Kosten der Nachführung der amtlichen Vermessung wird vom 16. Mai 2025 bis 25. Juni 2025 dem fakultativen Referendum unterstellt und soll rückwirkend ab 1. Juni 2025 angewendet werden.