Wil (SG)

Mittelinsel soll Sicherheit im Bereich Letten erhöhen

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Die Stadt Wil unterstützt den Umbau der Bronschhoferstrasse. Eine neue Querungsstelle soll den Schulweg und den Fussverkehr im Bereich Letten sichern.

Fussgängerstreifen
Menschen schreiten über einen Fussgängerstreifen. (Symbolbild) - keystone

Wie die Stadt Wil berichtet, wurde im Rahmen einer kantonsweiten Überprüfung der Fussgängerstreifen beim Fussgängerstreifen Nr. 1292 im Bereich Letten (Bronschhoferstrasse, Höhe Trottenstrasse/Bildweg) Handlungsbedarf festgestellt. Ein Ersatz durch eine übersichtlichere Querungsstelle mit Mittelinsel soll Abhilfe schaffen.

Die bestehende Querungsstelle über die Bronschhoferstrasse im Bereich Letten weist gemäss Analyse des Kantons Defizite bei der Verkehrssicherheit auf, insbesondere fehlende Warteräume und eine unübersichtliche Lage im Einmündungsbereich.

Zur Behebung dieser Mängel hat das kantonale Tiefbauamt ein Strassenbauprojekt erarbeitet. Kernstück ist die Aufhebung des heutigen Fussgängerstreifens und dessen Ersatz durch eine übersichtlichere Querungsstelle mit Mittelinsel.

Baustart ab Sommer 2028 geplant

Ergänzend werden die Gehwege ausgebaut, eine Trottoirüberfahrt bei der Trottenstrasse erstellt sowie die Verkehrsführung im Knotenbereich insgesamt verbessert. Ziel ist insbesondere eine höhere Verkehrs- und Schulwegsicherheit.

Die Gesamtkosten des Kantonsstrassenprojekts «Kantonsstrasse Nr. 23, Wil–Bronschhofen, Fussgängerstreifen 1292 Letten» belaufen sich auf rund 1,11 Millionen Franken. Der Anteil der Stadt Wil beträgt 173'055 Franken. Der Baustart ist ab Sommer 2028 vorgesehen.

Stadtrat befürwortet Vorhaben

Der Stadtrat unterstützt das Projekt im Grundsatz und hat im Rahmen der Anhörung gemäss Strassengesetz eine entsprechende Stellungnahme zuhanden des Kantons verabschiedet.

Darin wird das Vorhaben grundsätzlich befürwortet und mit ergänzenden Hinweisen versehen. So wird unter anderem angeregt, Ersatzpflanzungen für notwendige Baumrodungen zu prüfen, die Fussgängerfrequenzen vor der Umsetzung nochmals zu erheben und die Markierung eines Fussgängerstreifens erneut zu prüfen.

Das Vorhaben wird dem Stadtparlament zur Genehmigung unterbreitet. Der Stadtrat hat den entsprechenden Bericht und Antrag verabschiedet und dem Stadtparlament zugestellt.

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