Wie die Gemeinde Zuzwil SG angibt, entsprechen die Sömmerungsvorschriften für den Viehauftrieb auf Alpen und Weiden weitestgehend denen aus dem Jahr 2023.
Die Hinterdorfstrasse in Zuzwil (SG).
Die Hinterdorfstrasse in Zuzwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Sämtliche Zu- und Abgänge von Tieren der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung sind durch den Alpverantwortlichen der Tierverkehrsdatenbank zu melden.

Alle Schafe und alle ab 1. Januar 2020 geborenen Ziegen müssen mit zwei Ohrenmarken gekennzeichnet sein.

Auch Geburten, Verendungen oder Abgänge von Schafen und Ziegen sind vom Sömmerungsbetrieb der Tierverkehrsdatenbank zu melden.

Aborte und Totgeburten auf BVD sind zu untersuchen

Grundsätzlich dürfen auch 2024 nur Rinder aufgeführt werden, die keinen Sperrmassnahmen wegen Bovine Virus-Diarrhoe (BVD) unterliegen.

Nach wie vor sind alle Aborte und Totgeburten auf BVD zu untersuchen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Zuzwil (SG)