Wie die Gemeinde Zuzwil berichtet, sollen 530 Gebäude, die an das Gasnetz angeschlossen sind, etappenweise bis 2050 mit anderen Energieträgern beheizt werden.
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG).
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Stadt Wil informierte im Sommer 2023, dass die Gasversorgung im Gemeindegebiet von Zuzwil mehrheitlich im Jahr 2035 stillgelegt wird.

In Weieren soll sie bis 2040 weiterbetrieben werden, im Gewerbe- und Industriegebiet von Zuzwil und für die Rutishauser AG in Züberwangen bis 2050.

Das warf hohe Wellen, der Gemeinderat erhielt verschiedene Meldungen aus der Bevölkerung, «dass das so nicht gehe».

Einwohner erkundigten sich, wie der Gemeinderat die künftige Gasversorgung oder wie er die Energieversorgung insbesondere mit Strom sicherstellen werde.

Elektrizitätswerk-Netz fit machen

Aufgrund der Wiler Mitteilung beschloss die EW-Kommission, ab dem Jahr 2024 eine Zielnetzplanung zu realisieren, und berücksichtigte die dafür notwendigen Kosten im Budget 2024.

In der Zielnetzplanung soll ein Wechsel von Gasheizungen auf Wärmepumpen mitberücksichtigt werden.

Bei der Beurteilung der wesentlichen Einflüsse auf die Netzstabilität sind die erneuerbaren Energien sowie die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge primär zu behandeln.

Mit der Zielnetzplanung soll das Netz auf die anstehenden Anforderungen vorbereitet werden.

Stilllegung in Etappen

Die Technischen Betriebe Wil steigen ab dem Jahr 2035 aus der Gasversorgung aus und setzen ab dem Jahr 2050 kein Erdgas und Biogas mehr für die Energieversorgung ein.

Die aktuellen Gegebenheiten in den Quartieren werden dabei berücksichtigt.

Grundeigentümer, die nach dem Jahr 2035 noch als einzige in den Quartieren eine Gasheizung betreiben würden, erhalten eine Restwertentschädigung für ihre Gasheizung, wenn ihnen kein Gas mehr geliefert wird.

Prozessgaskunden werden bis ins Jahr 2050 mit Erd- und Biogas versorgt.

Fakultatives Referendum

Das Wiler Stadtparlament stimmte der Gasnetzstrategie zu und unterstellte das dazugehörige Reglement bis 21. März 2024 dem fakultativen Referendum.

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