Wil (SG)

E-Bikes und E-Trottinette: Sharing-Angebot geht in den Test

Nau.ch Lokal
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Ein neuer Pilotversuch bringt ab Ende April 2026 moderne Sharing-Mobilität nach Wil. Die Nutzung der Fahrzeuge des Anbieters Dott erfolgt bequem per Smartphone.

trottinett tretroller
E-Trottinett. (Symbolbild) - sda

Wie die Stadt Wil mitteilt, startet sie am 30. April 2026 im Rahmen des Programms «Modellstadt nachhaltige Mobilität MONAMO» einen zweijährigen Pilotbetrieb für E-Trottinett- und E-Bike-Sharing.

Gemeinsam mit dem Anbieter Dott wird ein ergänzendes Angebot für kurze Distanzen geschaffen. Wil erweitert damit ihr Mobilitätsangebot um eine zeitgemässe, flexible Lösung in diesem Bereich. Die Fahrzeuge werden nun schrittweise in Betrieb genommen.

Der Betrieb beginnt bewusst mit einer kleinen Anzahl an Fahrzeugen, die je nach Nachfrage schrittweise erhöht wird. Im Pilotprojekt sind maximal 200 Fahrzeuge vorgesehen, jeweils zur Hälfte E-Trottinette und E-Bikes.

Während des Betriebs können sowohl die Anzahl und Zusammensetzung der Fahrzeuge als auch die Standorte und Parkflächen angepasst werden. So kann gezielt auf Erfahrungen und Rückmeldungen reagiert und das Angebot laufend optimiert werden.

Einfache Nutzung und technologische Unterstützung

Das Angebot ergänzt den öffentlichen Verkehr, insbesondere auf der ersten und letzten Meile. Abonnentinnen und Abonnenten des Tarifverbunds Ostwind profitieren von vergünstigten Konditionen.

Die Ausleihe erfolgt über die Dott-App. Nach einer einmaligen Registrierung können Fahrzeuge per QR-Code entsperrt werden. Zum Beenden der Miete ist ein Foto des korrekt abgestellten Fahrzeugs erforderlich.

Technische Massnahmen wie Geofencing, definierte Parkzonen und automatische Geschwindigkeitsanpassungen unterstützen einen geordneten und sicheren Betrieb. Nutzerinnen und Nutzer werden bei der Registrierung sowie vor jeder Fahrt auf die geltenden Regeln hingewiesen.

Klare Regeln

Für das Abstellen gilt ein hybrides System: Im Stadtzentrum – vom Bahnhof bis und mit Altstadt – dürfen Fahrzeuge nur auf ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden. Im restlichen Gemeindegebiet gilt ein sogenannter Free-Floating-Betrieb.

Die Fahrzeuge können innerhalb der entsprechenden Zone auf öffentlichen Flächen flexibel abgestellt und gemietet werden. Dabei ist sicherzustellen, dass auf Fusswegen und Trottoirs mindestens 1,5 Meter frei bleiben.

Zusätzlich bestehen Sperr- und Langsamfahrzonen, etwa in sensiblen Bereichen wie Grünanlagen, bei Kirchen, Friedhöfen oder Schulhäusern. Für die Nutzung gelten klare Vorgaben: Personen unter 18 Jahren ist die Nutzung der Dott E-Trottinetts und E-Bikes untersagt. Strassen mit allgemeinem Fahrverbot sowie Trottoirs dürfen nicht befahren werden.

Verantwortlichkeit, Unterhalt und Meldestellen

Der Anbieter Dott ist für Betrieb und Unterhalt der Fahrzeuge verantwortlich. Defekte Fahrzeuge werden gesperrt und repariert, falsch abgestellte Fahrzeuge werden zeitnah umplatziert.

Die Bevölkerung kann solche Fahrzeuge rund um die Uhr per E-Mail oder telefonisch melden; entsprechende Hinweise finden sich auch direkt auf den Fahrzeugen. Zudem sind Meldungen bequem über die Dott-App möglich.

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