Wie die Gemeinde Zuzwil SG mitteilt, verschickt sie die Rechnung für die Grundsteuern 2024. Diese beträgt 0,4 Promille vom Steuerwert des Grundstückes.
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG).
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Eigentümer von Grundstücken in der Gemeinde erhalten in den nächsten Tagen die Rechnung für die Grundsteuern 2024.

Diese wird jährlich erhoben und beträgt 0,4 Promille vom Steuerwert des Grundstückes.

Steuerpflichtig sind grundsätzlich alle Grundeigentümer, natürliche und juristische Personen, des privaten wie auch des öffentlichen Rechts, insbesondere auch der Kanton, die politischen Gemeinden sowie die Kirchgemeinden.

Waldbesitzer und Perimeterpflichtige

Mit der Grundsteuerrechnung werden den Waldeieigentümern ebenfalls die Beförsterungskosten von 1,05 Prozent vom Ertragswert und den Perimeterpflichtigen des Perimeterunternehmens Dorfbach die Anteile für den Unterhalt von insgesamt 20'000 Franken in Rechnung gestellt.

Das Unternehmen führte am Dorfbach im ersten Quartal bereits diverse Unterhaltsarbeiten durch.

Für den Perimeter Wantenbach wird kein Beitrag erhoben.

Die Rechnungsstellung erfolgt an die Eigentümerschaften, welche am 1. Januar 2024 im Grundbuch eingetragen sind.

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