Wie die Stadt Wetzikon mitteilt, gilt ab 1. Januar 2023 eine neue Leistungsvereinbarung für den Betrieb des ZEIT.WERK und ist befristet bis Ende Dezember 2026.
Im Zentrum der Stadt Wetzikon (ZH).
Im Zentrum der Stadt Wetzikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Mit dem Verein Nachbarschaft Wetzikon + Seegräben wird eine neue Leistungsvereinbarung für den Betrieb des «ZEIT.WERK Zentrum für Freiwilligenarbeit Wetzikon + Seegräben» abgeschlossen.

Die Leistungsvereinbarung gilt ab 1. Januar 2023 und ist befristet bis Ende Dezember 2026.

Insgesamt wird ein Kredit von 280'000 Franken als Kostendach bewilligt.

Mit ZEIT.WERK stehen professionelle Strukturen zur Verfügung

Das freiwillige Engagement von Einwohnern ist für die Zivilgesellschaft von unbezahlbarem Wert und von grosser Relevanz für den gesellschaftspolitischen Alltag.

Mit dem ZEIT.WERK stehen dafür professionelle Strukturen zur Verfügung, die Freiwilligenarbeit in Wetzikon und Seegräben zu stärken.

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