Wetzikon lehnt Teilrevision des Gemeindegesetzes ab

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    Der Stadtrat lehnt die geplante Gesetzesänderung zur Reservenbildung ab. Diese könnte Diskussionen und Verzögerungen bei der Jahresrechnung verursachen.

    Das Stadthaus Wetzikon (ZH).
    Das Stadthaus Wetzikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

    Wie die Stadt Wetzikon schreibt, hat der Kantonsrat am 30. Oktober 2023 dem Regierungsrat das Postulat betreffend Anpassung der Möglichkeit zur Bildung von finanzpolitischen Reserven im Gemeindegesetz überwiesen.

    Die Direktion der Justiz und des Innern hat die Möglichkeit geprüft und einen Vorschlag zur Änderung des Gemeindegesetzes ausgearbeitet. Das Gesetz soll dahingehend ergänzt werden, dass Einlagen in die finanzpolitische Reserve neu auch mit der Genehmigung der Jahresrechnung vorgenommen werden können. Der Wetziker Stadtrat lehnt dies ab.

    Unter anderem deshalb, da dies künftig vor allem bei Städten und Gemeinden zu Diskussionen führen dürfte. Falls der Antrag des Stadtrats abgeändert wird, muss die gesamte Jahresrechnung korrigiert werden, was zu einem erheblichen Aufwand führt und die Gefahr birgt, dass die Einreichungsfrist beim Bezirksrat nicht eingehalten werden kann.

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