Grüningen: Genehmigung Friedhof- und Bestattungsverordnung
Wie die Gemeinde Grüningen mitteilt, wird der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2022 beantragt, die neue Friedhof- und Bestattungsverordnung zu genehmigen.

Der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2022 wird beantragt, die neue Friedhof- und Bestattungsverordnung zu genehmigen.
Die Überarbeitung wurde notwendig aufgrund der neuen kantonalen Bestattungsverordnung.
Ziele der neuen Friedhof- und Bestattungsverordnung umfassen die Anpassung an übergeordnetes Recht, die Verminderung der Regelungsdichte auf das Notwendige, die Anpassung an die aktuellen Bedürfnisse und Handhabung in Grüningen, Regelung der Zuständigkeit aufgrund der Abschaffung der Gesundheitsbehörde und die sprachliche und begriffliche Neufassung.
Vorprüfung und Vernehmlassung
Es wurde eine Vorprüfung bei der Gesundheitsdirektion und eine Vernehmlassung bei den Kirchen und politischen Parteien in der Gemeinde Grüningen sowie beim beauftragten Friedhofsgärtner durchgeführt.
Es sind einzelne Rückmeldungen eingegangen, diese wurden geprüft und soweit möglich aufgenommen.









