Erlass der Miet- und Pachtzinsen in städtischen Liegenschaften

Stadt Wetzikon
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Wetzikon,

Der Stadtrat Wetzikon erlässt Miet- und Pachtzinsen in Liegenschaften für Restaurations- und Freizeitbetriebe vom 22. Dezember 2020 bis Ende Februar 2021.

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Schlüssel (Symbolbild) - Stadt Regional

Die aktuelle Situation rund um die Corona-Krise fordert alle. Der Stadtrat erachtet es als zentral, dass die Gemeinden und Städte einen Beitrag zur Bewältigung dieser Krise leisten, um so die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise abzufedern.

Am 1. April 2020 hat der Stadtrat ein umfangreiches Massnahmenpaket im Zusammenhang mit der Krise verabschiedet. Unter anderem hat er die Miet- und Pachtzinse in städtischen Liegenschaften für Unternehmen, die von den Corona-Massnahmen betroffen waren, erlassen. Der Stadtrat erlässt nun diese Miet- und Pachtzinsen erneut. Und zwar vom 22. Dezember 2020 bis Ende Februar 2021.

Der Miet- und Pachtzinserlass steht in Zusammenhang mit den vom Bundesrat am 22. Dezember 2020 getroffenen weiteren Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Daraufhin mussten unter anderem Betriebe der Gastronomie (Take-away sowie Lieferdienste bis 22.00 Uhr erlaubt), Kultur-, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe sowie Sport- und Wellnessbetriebe schliessen. Mit den neuen vom Bundesrat am 13. Januar 2021 kommunizierten Massnahmen, werden diese Betriebe bis mindestens Ende Februar 2021 geschlossen bleiben.

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