Wie die Gemeinde Bussnang mitteilt, haben alle Strassenanstösser die Pflicht, im Sinne der Verkehrssicherheit, überragende Äste zurückzuschneiden.
Gemeinde Bussnang. - tagblatt.ch|
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Die Gemeinde Bussnang möchte die Anstösser von Strassen, Trottoirs und Wegen wiederum auf die Bestimmungen des Strassengesetzes aufmerksam machen.

Überragende Äste im Strassenbereich sind auf eine lichte Höhe von 4,5 Meter, im Bereich von Trottoirs und Wegen auf eine solche von 2,5 Meter zurückzustutzen.

Lebhecken, Sträucher und Pflanzen dürfen nicht in den Strassen- und Wegraum hineinragen.

Die Verkehrssicherheit muss eingehalten werden

Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten und Strasseneinmündungen dürfen Böschungen, Pflanzungen (einschliesslich landwirtschaftlicher Kulturen), Mauern und Einfriedungen höchstens 80 Zentimeter hoch sein (ab Strassenhöhe).

Landwirtschaftliche Kulturen von über 60 Zentimeter Höhe haben zur Strassengrenze die halbe Höhe, mindestens aber 90 Zentimeter, als Abstand einzuhalten.

Die Gemeinde bittet die betroffenen Grundeigentümer, ihre Pflanzungen gemäss den gesetzlichen Vorschriften zurückzustutzen.

Der Gemeinderat behält sich vor, die Arbeiten nach einer angesetzten Frist an neuralgischen Punkten auf Kosten der Anstösser ausführen zu lassen.

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