Leinenpflicht gilt wieder im Wald und am Waldrand

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Weinfelden,

Freilaufende Hunde gefährden im Wald und am Waldrand während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit Wildtiere, deshalb gilt bis Ende Juli 2026 Leinenpflicht.

Das Rathaus Weinfelden.
Das Rathaus Weinfelden. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Stadt Weinfelden mitteilt, gilt vom 1. April bis am 31. Juli 2025 im Wald und am Waldrand die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Damit wird eine unnötige Gefahr von freilaufenden Hunden während dieser für Wildtiere sensiblen Zeit verhindert.

Freilaufende Hunde haben für Wildtiere im Wald und am Waldrand während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ein hohes Störpotential, das zum Verlust von Bruten oder sogar zum Tod von Wildtieren führen kann.

Die gesetzliche Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli verhindert, dass in den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von freilaufenden Hunden ausgeht. Verantwortungsvolle Hundehalterinnen und Hundehalter halten sich daran.

Auch Spaziergänger werden gebeten, die Wanderwege nicht zu verlassen. Mit gegenseitigem Verständnis und verantwortungsvollem Verhalten lässt sich ein respektvolles Miteinander von Mensch, Hund und Natur gewährleisten.

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