Wie die Gemeinde Erlen mitteilt, können bei der Informationsveranstaltung am 24. April 2024 die Pläne zum Thema Gewässerraum diskutiert und eingesehen werden.
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Eine Einladung (Symbolbild). - Pixabay
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Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnah werden.

Mit dem Artikel 36a des Gewässerschutzgesetzes werden Kantone und Gemeinden verpflichtet, den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer festzulegen.

Dieser verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden, und schützt ihre Uferbereiche.

Überarbeitung von Gestaltungs- und Baulinienplänen

Die Politische Gemeinde Erlen hat nun einen Entwurf der grundeigentümerverbindlichen Gewässerräume erarbeitet.

Zur Information und Mitwirkung sind die betroffenen Anstösser an die Gewässer sowie alle Interessierten herzlich eingeladen.

Parallel werden auch vom Gewässerraum betroffene Gestaltungs- und Baulinienpläne im Rahmen einer Anpassung oder Aufhebung von deren Sondernutzungsplänen überarbeitet.

Einsichtsmöglichkeit in Gewässerraumpläne

Am Mittwoch, 24. April 2024, um 19:30 Uhr findet im Mehrzwecksaal Erlen eine Informationsveranstaltung statt.

Mit dieser Informationsveranstaltung möchte die Gemeinde der Bevölkerung das Thema «Gewässerraum» und dessen Auswirkungen erläutern.

Ausserdem besteht die Möglichkeit, die Gewässerraumlinienpläne sowie die Anpassungen und Aufhebungen betroffener Sondernutzungspläne einzusehen.

Mitwirkungsverfahren bis Ende Mai 2024

Im Anschluss findet vom 25. April bis 31. Mai 2024 das Mitwirkungsverfahren statt, bei welchem die Bevölkerung ihre Anliegen schriftlich bei der Politischen Gemeinde Erlen eingeben können.

Sprechstunden sind für Donnerstag, 2. Mai, und Dienstag, 7. Mai 2024, geplant. Die öffentliche Auflage ist für nach den Sommerferien 2024 vorgesehen.

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