Regierungsrat genehmigt Gesamtrevision der Zonenplanvorschriften Landschaft
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Der Regierungsrat hat Anfang April die von der Gemeindeversammlung Hölstein vor anderthalb Jahren beschlossene Gesamtrevision der Zonenplanvorschriften Landschaft genehmigt. Auch eine vorausgegangene Teilmutation für das Gebiet Langgarben, wo eine Intensivlandwirtschaftszone für Schweinezucht angelegt werden soll, wurde gutgeheissen. Gegen beide Vorhaben hatten Pro Natura Baselland und der Basellandschaftliche Natur- und Vogelschutzverband sowie die kantonale Natur- und Landschaftsschutzkommission Einsprache erhoben. Diese wurden nun vom Regierungsrat in weiten Teilen als gegenstandslos erklärt oder abgewiesen. Die beiden Naturschutzverbände machten bei der Mutation Langgarben zur Hauptsache Landschaftsschutz geltend und wehrten sich zudem gegen die Grösse des geplanten Schweinemastbetriebes. Die NLK als Fachorgan des Kantons wiederum störte sich an dem aus ihrer Sicht nicht ausreichenden Schutz von verschiedenen Naturobjekten. Zudem bemängelte sie einen fehlenden Wildtierkorridor im Gebiet Tiefenmatt und fehlende Unterschutzzonen entlang der Gewässer in der Gemeinde. Der Regierungsrat betrachtete es als Ermessen der Gemeinde, im Gebiet Langgarben eine Intensivlandwirtschaftszone zuzulassen, weil dort keine kantonale Landschaftsschutzzone festgelegt sei. Er fand auch, dass das geplante Vorhaben der Umweltschutzgesetzgebung genüge. Ausschlaggebend war auch eine von Gemeinderat und Grundeigentümer vorgängig akzeptierte Reduktion der ursprünglich geplanten Reserveflächen. Auch beim Wildtierkorridor und beim Gewässerraum sah der Regierungsrat keinen Grund, in die Planungsabsichten der Gemeinde einzugreifen. Einzig beim Objektschutz macht er der Gemeinde zur Auflage, dass innerhalb von drei Jahren eine nochmalige Prüfung durchgeführt werden müsse zwecks verbindlicherem Schutz, wo dies verantwortet werden kann. Die bisherige Praxis mit rein freiwilligen Zugeständnissen durch Grundeigentümer und Bewirtschafter reiche nicht aus. Einzelne Naturobjekte müssten verbindlich mit Eintrag in die Zonenvorschriften geschützt werden. Der Gemeinderat ist erleichtert über den Ausgang der beiden Verfahren und die Gemeinde Hölstein hat nun rechtskräftige Zonenvorschriften für den Bereich Landschaft. Allerdings sind nun noch ein paar Hausaufgaben zu lösen.

 

 

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