Sanierung/Renovation von Liegenschaften

Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung stellen mit Freuden fest, dass in Waldenburg die Liegenschaften fleissig renoviert und saniert werden.

Gemeinde Waldenburg
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Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung stellen mit Freuden fest, dass in Waldenburg und vor allem im Stedtli die Liegenschaften fleissig renoviert und saniert werden. Gleichzeitig wird aber auch festgestellt, dass für die Renovationen und Sanierungen teilweise die nötigen Gesuche nicht bei der Gemeindeverwaltung eingehen. Die Gemeinde macht hiermit gerne wieder einmal auf Folgendes aufmerksam:

- Handelt es sich bei Ihrer Liegenschaft um eine geschützte Baute unter kantonalem Denkmalschutz, muss für eine Renovation (Fassadenanstrich, neue Fenster, Türen, aber auch Innenrenovationen) ein normales Baugesuch beim Kanton eingereicht werden.

- Handelt es sich bei Ihrer Liegenschaft um eine geschützte Baute unter kommunalem Denkmalschutz, muss für eine Renovation (Fassadenanstrich, neue Fenster, Türen, aber auch Innenrenovationen) ein Renovationsgesuch – Kleinbaugesuch – bei der Gemeinde Waldenburg eingereicht werden.

Es ist grundsätzlich darauf zu achten, dass bei geplanten Bauvorhaben die Zonenvorschriften der Gemeinde Waldenburg eingehalten werden. Die Gemeinde wird in Zukunft vermehrt baupolizeiliche Kontrollen durchführen. Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung dankt für die gute Zusammenarbeit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

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