Die präventiven Massnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe in der Gemeinde Hölstein wurden bis zum 15. März 2022 verlängert.
Vogelgrippe
Legehennen in einem Hühnerstall. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

Seit dem bestätigten Fall der Vogelgrippe, Aviäre Influenza, in einem Geflügelbetrieb Ende November 2021 im Zürcher Unterland, damit auch in der Gemeinde Hölstein, gelten schweizweit die vorbeugenden Massnahmen zur Eindämmung der aviären Influenza.

Die Bekämpfungsmassnahmen in Zürich wurden mittlerweile für beendet erklärt und es wurden keine weiteren Fälle der Vogelgrippe mehr in der Schweiz nachgewiesen. Aufgrund des aktuellen Seuchengeschehens im angrenzenden Ausland bleibt die grosse Gefahr der Einschleppung der Vogelgrippe weiterhin bestehen.

Daher hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Absprache mit den kantonalen Veterinärdiensten beschlossen, die Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe bis am 15. März 2022 zu verlängern.

Der Kontakt mit Hausgeflügel und Wildvögeln ist zu vermeiden

Dies hat folgende Auswirkungen: Die Uferstreifen des Rheins in einem Abstand von ein beziehungsweise drei Kilometern gelten weiterhin als sogenannte Kontroll- und Beobachtungsgebiete. Im Kanton Basel-Landschaft betrifft dies die Gemeinden Allschwil, Augst, Binningen, Birsfelden, Füllinsdorf, Giebenach, Münchenstein, Muttenz und Pratteln.

Jeder Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln ist unbedingt zu vermeiden. Die Geflügelhalter sind weiterhin dazu aufgerufen die Biosicherheitsmassnahmen strikt einzuhalten und allfällige Krankheitssymptome unverzüglich zu melden.

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