Wie die Gemeinde Zell schreibt, gelten vom 12. April bis etwa zum 31. Juli 2024 neue Verkehrsregelungen auf der Bahnhofstrasse und Lindenstrasse in Kollbrunn.
Das Ortsschild der Gemeinde Zell ZH.
Das Ortsschild der Gemeinde Zell ZH. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Gemeinde Zell erlässt gemäss Artikel 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG) und der kantonalen Signalisationsverordnung vom 21. November 2001 zwei neue Verkehrsregelungen.

Auf der Bahnhofstrasse, Abschnitt Tösstalstrasse bis Dorfstrasse, und der Lindenstrasse, Abschnitt Tösstalstrasse bis Bahnhofstrasse, gilt ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder in beide Richtungen, ausser für Anwohner und Zubringer.

Auf der Untere Bahnhofstrasse, Abschnitt Dorfstrasse bis Tösstalstrasse, gilt ein Einbahnregime.

Diese Verkehranordnung dauert vom 12. April 2024 bis circa 31. Juli 2025 an.

Rekursmöglichkeit beim Statthalteramt Winterthur

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen von der Veröffentlichung (Stand vom 12. April 2024) an gerechnet beim Statthalteramt Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, rekurriert werden.

Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit möglich beizulegen.

Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

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Zell (ZH)