

Wald ZH: Kredit für Umlegung des Regenwasserkanals bewilligt

Mit Beschluss vom 8. März 2021 hat der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:
CHF 165‘000.00 (inkl. MWST) für die Umlegung des Regenwasserkanals Oberer Feldweg beim Neubau der EW Wald AG
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Die Akten liegen vom 18. bis 24. Mai 2021 während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Wald, 8636 Wald, Ressort Infrastruktur, im 2. Stock, zur Einsicht auf.