Wald ZH hat eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt

Gemeinde Wald ZH
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Region Wald,

Die Gemeinde Wald ZH hat eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt, bei der 149 Mitarbeitende einbezogen wurden. Demnach verdienten Frauen 1,2 Prozent weniger.

Lohnungleichheit
Ausnahmslos alle Unternehmen mit mindestens hundert Angestellten sollen die Lohngleichheitsanalyse nach vier Jahren wiederholen müssen. Das fordert die zuständige Nationalratskommission. Heute gäbe es Ausnahmen, deren Kriterien unklar seien. (Symbolbild) - pixabay

Frau und Mann haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Ein Bundesgesetz verpflichtet Arbeitgeber mit 100 oder mehr Mitarbeitenden, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.

Damit werden allfällige systematische Lohndiskriminierungen identifiziert respektive es wird aufgezeigt, welche Lohndifferenz nicht durch objektive, lohnrelevante Faktoren erklärt werden kann.

Dazu zählen Dienstalter, Anzahl Ausbildungsjahre, potenzielle Erwerbserfahrung, mit der Stelle verbundene berufliche Stellung und das betriebliche Kompetenzniveau der Stelle. In die Lohngleichheitsanalyse für die Einheitsgemeinde Wald ZH wurden 149 Mitarbeitende einbezogen.

Das standardisierte Modell geht von der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann aus, wenn eine Toleranzschwelle von 5 Prozent unterschritten wird. Die Analyse für Wald ZH ergab einen Wert von 1,2 Prozent, den Frauen weniger verdienen. Eine unabhängige Revisionsstelle überprüfte und bestätigte das Untersuchungsergebnis.

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