Bundesrat und Regierungsrat haben Massnahmen getroffen, die in zahlreichen Branchen dazu führen, dass die wirtschaftliche Leistungserbringung nicht möglich ist.
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Amtliche Dokument sollen öffentlich zugänglich werden. (Symbolbild) - Keystone
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Diese Ausgangslage trifft die entsprechenden Unternehmen oder Selbstständigerwerbenden unvermittelt und bedroht diese häufig in ihrer wirtschaftlichen Existenz. Der Bund und der Kanton Zürich haben umfassende Hilfe-Pakete geschnürt.

Der vom Bundesrat verordnete Lockdown trifft das Baumer Gewerbe trotzdem hart. Der Gemeinderat will daher mit einem einfachen und griffigen Massnahmenpaket die Massnahmen von Bund und Kanton ergänzen und verstärken.

Der Fokus liegt auf der kurzfristen Nothilfe für Selbstständigerwerbende und Kleinunternehmer. Es soll verhindert werden, dass grundsätzlich gesunde Unternehmen insolvent werden und die unternehmerisch tätigen Selbstständigerwerbenden und Unternehmerinnen und Unternehmer in die Sozialhilfe fallen.

Für die Umsetzung von Notstandsmassnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Belastungen aufgrund der Anordnungen zur Eindämmung des Coronavirus (Covid-19) hat der Gemeinderat notrechtlich gestützt auf den Beschluss Nr. 281 des Regierungsrates vom 20. März 2020 einen Rahmenkredit von CHF 1'500'000.00 beschlossen. Er hat die Soforthilfe vorerst für maximal zwei Monate ab dem 16. März 2020 freigegeben.

CHF 250'000.00 pro Monat

Aufgrund einer groben Abschätzung ist mit Kosten pro Monat im Umfang von rund CHF 250'000.00 zu rechnen. Zur Finanzierung der Soforthilfe im ersten Monat werden die Jubiläumsausschüttung der ZKB (rund CHF 150'000.00), eine Zuweisung des Kantons für Nothilfe von rund CHF 50'000.00 und ein zusätzlicher Gemeindebeitrag von CHF 50'000.00 herangezogen.

Soforthilfe beantragen können Selbstständigerwerbende und Unternehmer und Unternehmerinnen mit einer Betriebsstätte in Bauma, die von der Schliessung des Betriebes aufgrund der Vorgaben des Bundesrates betroffen sind. Die Soforthilfe beträgt CHF 2'000.00 bei einem 100 % Pensum im Betrieb.

Die Soforthilfe erhöht sich auf CHF 3'000.00 bei einem Umsatzeinbruch von 100 %. Zusätzlich werden die Miete oder die Hypothekarzinsen bis maximal CHF 8'000.00 übernommen.

Gemeindepräsident Andreas Sudler äussert sich wie folgt: «Bei der Coronavirus-Pandemie handelt es sich um eine seit dem zweiten Weltkrieg beispiellose Krisensituation, die ausserordentliche Massnahmen und rasches Handeln erforderlich machen. Wir Baumer halten zusammen. Es nützt den Gewerblern zu wenig, wenn sie wie vom Bund auch von der Gemeinde ein Darlehen bekommen. Es braucht eine Hilfe, die den kleinen Betrieben in dieser schwierigen Zeit einen Teil der Fixkosten abnimmt. Wir setzten hier pro Kopf der Bevölkerung 25x weniger Geld ein, als der Bund seinerzeit bei der Rettung der UBS

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