Wie die Gemeinde Zell ZH schreibt, hat der Gemeinderat beschlossen, die Beitragsverordnung für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung zu überarbeiten.
Die Ortseinfahrt der Gemeinde Zell ZH.
Die Ortseinfahrt der Gemeinde Zell ZH. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Mit der Erarbeitung der Beitragsverordnung über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung wollte der Gemeinderat ein einheitliches, auf alle Betreuungsangebote anwendbares Elternbeitragsreglement schaffen, um dem Versorgungsauftrag im Bereich der familien- und schulergänzenden Betreuung gerecht zu werden.

Am 21. September 2015 genehmigte die Gemeindeversammlung die Beitragsverordnung über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Zell (BVO).

Im Beschluss wurde kein Kredit gesprochen, sondern lediglich erwähnt, dass die Kosten jährlich mit dem Budget festgelegt werden.

Die Vorlage ging von Nettokosten in der Höhe von jährlich 350'000.00 Franken aus.

Verantwortlichkeit der Schulverwaltung

Der Gemeinderat verabschiedete die Ausführungsbestimmungen zur Beitragsverordnung (AB BVO) mit Beschluss vom 3. Dezember 2015 und setzte sie per 1. Januar 2016 in Kraft.

Mit der Administration wurde die Schulverwaltung beauftragt.

In den AB BVO werden unter anderem im Artikel acht aufgrund des massgebenden Einkommens und der Haushaltgrösse die Rabattsätze und im Artikel sechs die maximal anerkannten Betreuungstarife festgelegt.

Diese stimmten damals mit den Tarifen der Villa Chräuel überein.

Antrag an den Gemeinderat im Juni 2019

Aufgrund des erweiterten Angebots erhöhte die Villa Chräuel ihre Tarife per 1. September 2019.

Im Juni 2019 ersuchte die Villa Chräuel den Gemeinderat, die maximal anerkannten Betreuungstarife ab Januar 2020 so zu erhöhen, dass die neuen Tarife der Villa Chräuel wie bis dahin vollumfänglich subventioniert werden.

Diesem Antrag stimmte der Gemeinderat mit Beschluss vom 14. November 2019 zu. Seither wurden die maximal anerkannten Betreuungstarife nicht mehr angepasst.

Tariferhöhung ab Mai 2024

Aufgrund der gestiegenen Personal- und Betreuungskosten hat die Villa Chräuel ihre Tarife ab Januar 2023 wiederum leicht erhöht.

Da die Information nach Abschluss des Budgets 2023 erfolgte, wurden die maximal anerkannten Betreuungstarife in den AB BVO nicht angepasst, was für die Eltern bedeutet, dass die Differenz zwischen dem Tarif der Villa Chräuel und dem maximal anerkannten Betreuungstarif laut AB BVO nicht subventioniert wird.

Ab Mai 2024 erhöht die Villa Chräuel ihre Tarife teils markant.

Überarbeitung der Beitragsverordnung

Der Ausschuss Gesellschaft ist der Ansicht, dass die bestehende Beitragsverordnung der Gemeinde Zell über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (BVO) und die dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen (AB BVO) aktualisiert werden sollten.

Dabei sollen die Abwicklung vereinfacht und die Ausweitung des Anspruchs auf Gemeindebeiträge auf mehr Familien des Mittelstands geprüft werden.

Als externer Berater bei der Überarbeitung der rechtlichen Grundlagen in der familien- und schulergänzenden Betreuung und den Entscheiden zur zukünftigen Ausgestaltung der Gemeindebeiträge wird Peter Hruza vom Büro Communis Luzern vorgeschlagen.

Start der neuen Subventionierung ab August 2026

Der vorliegende Terminplan rechnet mit dem Start der neuen Subventionierung ab August 2026.

Die vorliegende Offerte vom 26. März 2024 für die Beratertätigkeit weist ein Auftragsvolumen von 16'431.20 Franken inklusive Mehrwertsteuer aus.

Für die Teilnahme an zusätzlichen Sitzungen oder an der Gemeindeversammlung müsste mit zusätzlich 1229,05 inklusive Mehrwertsteuer gerechnet werden.

Der Gemeinderat hat hierfür einen Kredit von 18'000 Franken genehmigt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

MehrwertsteuerFrankenZell (ZH)