Fehler bei der Verarbeitung der Stimmzettel in Turbenthal
Wie die Gemeinde Turbenthal mitteilt, kam es bei der Abstimmung vom 3. März 2024 zum Fehler bei der Verarbeitung der Stimmzettel der Primarschulgemeinde.

Die Gemeindegebiete der Politischen Gemeinde Turbenthal und der Primarschulgemeinde Turbenthal sind nicht deckungsgleich.
122 Stimmberechtigte aus dem Gebiet Tablat/Steinenbachtal sind in der Politischen Gemeinde Turbenthal wohnhaft und stimmberechtigt, gehören schulisch aber zur Primarschulgemeinde Wila.
Die gesetzlich geforderte Behebung dieser komplizierten Situation konnte bis heute aufgrund von ablehnenden Volksentscheiden nicht vollzogen werden.
Vorgehen wurde sofort korrigiert
Die erwähnte Konstellation hat bei der Abstimmung über die Einheitsgemeinde vom 3. März 2024 zur Folge, dass die erwähnten 122 Stimmberechtigten bei der Politischen Gemeinde stimmberechtigt sind, bei der Primarschulgemeinde Turbenthal hingegen nicht.
Somit müssen die aus dem Gebiet Tablat/Steinenbachtal eingehenden Stimmkuverts von den übrigen Stimmkuverts getrennt werden.
Aufgrund einer Fehlüberlegung ist dies bei der Verarbeitung der brieflich eingegangenen Stimmzettelkuverts bis am 23. Februar 2024 nicht erfolgt.
Nach Bekanntwerden des Fehlers wurde das Vorgehen sofort korrigiert.
Maximal 39 Stimmzettel falsch eingeworfen
Bis zur Entdeckung des Fehlers haben 39 Stimmberechtigte aus dem Gebiet Tablat/Steinenbachtal brieflich abgestimmt.
Deren Stimmzettelkuverts wurden nicht getrennt aufbewahrt, sondern in die Sammelurne eingeworfen. Sie können somit nicht mehr eruiert werden.
Dies hat zur Folge, dass bei der Primarschulgemeinde maximal 39 Stimmzettel fälschlicherweise ins Abstimmungsresultat einfliessen werden.
Wiederholung der Abstimmung möglich
Bei einem klaren Abstimmungsergebnis ist der beschriebene Fehler nicht relevant.
Beträgt die Differenz zwischen Ja- und Nein-Stimmen hingegen 39 Stimmen oder weniger, kann ein korrektes Resultat nicht garantiert werden.
Sollte dieser Fall eintreten, wird der Gemeinderat die Wiederholung der Abstimmung am nächstmöglichen Termin anordnen.










