Wie die Gemeinde Wädenswil mit Beschluss vom 10. Mai 2021 mitteilt, genehmigte der Stadtrat die Nachführung der amtlichen Vermessung.
Das Betreibungsamt der Gemeinde Wädenswil.
Das Betreibungsamt der Gemeinde Wädenswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie die Gemeinde Wädenswil mitteilt genehmigte der Stadtrat Wädenswil den Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung mit dem bisherigen Nachführungsgeometer Rudolf Sperb, patentierter Ingenieur-Geometer in der Firma Rudolf Sperb, Vermessung und Planung, 8820 Wädenswil, sowie als Stellvertreter Christoph Caflisch, patentierter Ingenieur-Geometer in der Firma Geoinfra, 8808 Pfäffikon.

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, 8004 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen.

Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Verwaltungsgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Stadtratsbeschluss können während der vorstehend erwähnten Frist zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, 8820 Wädenswil eingesehen werden.

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