Wie die Stadt Wädenswil mitteilt, will der Stadtrat das Alterszentrum verselbstständigen, um mit den Entwicklungen im Gesundheitswesen mitzuhalten.
Die Stadtverwaltung Wädenswil.
Die Stadtverwaltung Wädenswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Stadtrat schlägt für das Alterszentrum Frohmatt die Gründung einer Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck vor.

Eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt stellt auch künftig die Qualität und das passende Angebot für die ältere Bevölkerung in Wädenswil sicher.

Überschüsse fliessen direkt in das Leistungsangebot. Die Verträge der Bewohner werden übernommen.

Die Frohmatt bleibt für alle Einkommensklassen attraktiv

Die Taxen für Pension und Betreuung orientieren sich weiterhin an einer Vollkostenrechnung.

Damit bleibt die Frohmatt für alle Einkommensklassen ein attraktiver und bezahlbarer Ort für das Leben im Alter.

Auch die Mitarbeitenden werden zu gleichwertigen Bedingungen von der neuen Gesellschaft angestellt.

Alterszentrum mit anderen Bedürfnissen

Heute ist das Alterszentrum Frohmatt ein Teil der öffentlichen Verwaltung.

Somit ist das Alterszentrum eng an die Prozesse und Strukturen von Politik und Verwaltung geknüpft. Das macht die Entscheidungswege anspruchsvoller und länger.

Zudem unterscheiden sich die Kernaufgaben der Verwaltung von jenen der Frohmatt wesentlich.

Ein Alterszentrum ist ein 24-Stunden-Betrieb und beansprucht viel spezialisiertes Know-how.

Die aktuelle Organisationsform schränkt den Betrieb ein

Weiter muss sich das Alterszentrum den sich wandelnden Bedürfnissen der Bewohnenden und den raschen Entwicklungen im Gesundheitsbereich anpassen.

Die heutige Organisationsform schränkt die Frohmatt im Betrieb ein.

Auf Herausforderungen wie den Fachkräftemangel kann das Alterszentrum heute nur langsam reagieren.

Rascher den Veränderungen anpassen

Mit der Überführung in eine Aktiengesellschaft wird das Alterszentrum aus der Verwaltung herausgelöst.

Eine eigenständige Gesellschaft ist in den Arbeits- und Entscheidungswegen flexibler und schneller. Das vereinfacht den Arbeitsalltag und macht die Organisation effizienter.

Viele Alterszentren in der Schweiz haben den Schritt der Verselbstständigung bereits erfolgreich unternommen.

Die Frohmatt bleibt im Besitz der Stadt

Die Aktiengesellschaft bleibt zu 100 Prozent im Besitz der Stadt.

Der Stadtrat wird den Verwaltungsrat der neuen Organisation mit Fachleuten, zum Beispiel aus dem Gesundheitswesen, der Pflege und der Betriebswirtschaft, besetzen.

Der Verwaltungsrat trägt die strategische Geschäftsverantwortung und steht der operativen Geschäftsleitung vor.

Ein Mitglied des Stadtrats ist Mitglied des Verwaltungsrats der neuen Organisation. Der allfällige Verkauf von Aktienanteilen ist nur mit Zustimmung des Gemeinderats möglich.

Stimmberechtigte entscheiden

Ausserdem hätte die Stimmbevölkerung bei der Veräusserung einer Mehrheit der Aktien das letzte Wort.

Der Stadtrat hat nun die Vorlage für die Verselbstständigung zuhanden des Gemeinderats verabschiedet. Voraussichtlich noch vor den Sommerferien berät der Gemeinderat das Geschäft.

Die Wädenswiler Stimmbevölkerung entscheidet danach an der Urne über die Verselbstständigung.

Heissen Gemeinderat und Volk das Vorhaben gut, könnte die neue Organisation allenfalls bereits per 1. Januar 2025 gegründet werden.

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