Stäfa ZH: Budget 2027 mit Aufwandüberschuss und Steuerfusserhöhung
Das Budget 2027 der Gemeinde Stäfa weist einen Aufwandüberschuss von 0,7 Mio. Franken aus. Zudem beantragt der Gemeinderat einen Steuerfuss von neu 88 Prozent.

Der Gemeinderat hat das Budget 2027 zuhanden der Gemeindeversammlung vom 30. November 2026 verabschiedet. Bei einem Aufwand von 172,7 Mio. Franken und einem Ertrag von 172 Mio. Franken resultiert ein Aufwandüberschuss von 0,7 Mio. Franken.
Weiter bean-tragt der Gemeinderat eine Erhöhung des Steuerfusses um 5 Prozentpunkte von 83 auf 88 Prozent. Bei gleichbleibendem Steuerfuss würde der Aufwandüberschuss im Budget 2027 bei 4,8 Millionen Franken liegen.
Der Gemeinderat hat sich intensiv mit dem Budget und den finanzpolitischen Zielen auseinandergesetzt. Bei der Erstellung des Budgets 2027 wurden zahlreiche Bedürfnisse zurückgestellt oder gestrichen. Die teilweise tieferen Aufwendungen sind zudem darauf zurückzuführen, dass verschiedene Positionen auf Folgejahre verschoben wurden.
Nach Einschätzung des Gemeinderates wären weitere substanzielle Einsparungen mit einem spürbaren Leistungsabbau verbunden und könnten die angemessene Erfüllung der öffentlichen Aufgaben beeinträchtigen.
Steuerfusserhöhung notwendig für Stabilisierung
Die Kostenentwicklung im Betrieb und der hohe Liquiditätsbedarf für die geplanten Investitionen zeigen, dass die Steuerfusserhöhung ab 2027 für eine mittelfristige Stabilisierung des Finanzhaushalts notwendig ist.
Hauptgründe dafür sind die in den vergangenen Jahren gestiegenen und grösstenteils nicht beeinflussbaren Kosten in den Bereichen Pflegefinanzierung, Bildung und Soziales sowie das hohe Investitionsvolumen und die damit verbundenen planmässigen Abschreibungen.
Bei gleichbleibendem Steuerfuss würde das Nettovermögen rasch abgebaut und die Finanzlage der Gemeinde würde sich wesentlich verschlechtern. Die verzinslichen Schulden würden in den nächsten vier Jahren um 84 Millionen Franken zunehmen, da die Investitionsprojekte lediglich zu 16 Prozent aus eigenen Mitteln finanziert werden könnten.
Rückkehr zum Steuerfuss vom Jahr 2021
Mit der Festsetzung des Steuerfusses auf 88 Prozent kehrt die Gemeinde zum Steuerfuss des Jahres 2021 zurück. In den Jahren 2022 und 2023 wurde dieser aufgrund der damals hohen Liquiditätsreserven und des geringen Investitionsvolumens um insgesamt 10 Prozentpunkte gesenkt.
Bereits zum Zeitpunkt der Steuerfusssenkungen wies der Gemeinderat darauf hin, dass diese für den Finanzhaushalt lediglich während eines Zeitraums von drei bis vier Jahren tragbar sein würden. Für das Jahr 2026 stimmten die Stimmberechtigten bereits einer Erhöhung um 5 Prozentpunkte auf 83 Prozent zu.
Die damaligen Liquiditätsreserven wurden durch die tieferen Steuereinnahmen und die gleichzeitig hohen Investitionsausgaben in den Folgejahren deutlich reduziert. Seit 2024 finanziert die Gemeinde ihre Investitionsprojekte und die Defizite der Erfolgsrechnung deshalb auch durch die Aufnahme von Fremdkapital. Ende 2025 beliefen sich die kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten auf 25 Millionen Franken. Gemäss Hochrechnung werden sie bis Ende 2026 auf 40 Millionen Franken ansteigen.
Unterfinanzierung des Gemeindehaushalts bleibt bestehen
Für eine durchschnittlich hohe Selbstfinanzierung mit einem Selbstfinanzierungsanteil von mindestens 9 Prozent fehlen in der Erfolgsrechnung jährlich rund 6 Millionen Franken. Auch mit der Erhöhung des Steuerfusses um 5 Prozentpunkte auf 88 Prozent bleibt der Selbstfinanzierungsanteil mit 6 Prozent unter diesem Zielwert.
Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt 46 Prozent. Damit kann die Gemeinde knapp die Hälfte ihrer Investitionen aus eigenen Mitteln finanzieren und den Anstieg der verzinslichen Schulden verlangsamen.
Die Unterfinanzierung des Gemeindehaushalts bleibt jedoch bestehen. Die Finanzierungsrechnung weist für das Budget 2027 weiterhin ein Defizit von 11,3 Millionen Franken aus.
Priorisierung der Investitionsprojekte vorgenommen
Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen betragen 20,9 Millionen Franken. Um die verfügbaren Mittel effizient und zielgerichtet einzusetzen und einen starken Anstieg der Verschuldung zu begrenzen, wurde im Rahmen der Budgetierung eine umfassende Priorisierung der Investitionen vorgenommen.
Die einzelnen Projekte wurden insbesondere hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und zeitlichen Dringlichkeit überprüft. Sämtliche Investitionsvorhaben werden auch in der nächsten Planperiode erneut beurteilt. Trotz dieser Priorisierung bleibt der Saldo der Finanzierungsrechnung negativ.
Die Finanzplanung bleibt durch den Ausbau der Infrastruktur und die damit verbundenen hohen Investitionsausgaben geprägt. Über die gesamte Planungsperiode bis 2030 sind in den steuer- und gebührenfinanzierten Bereichen Investitionen von rund 120 Millionen Franken vorgesehen. Ab dem Planjahr 2031 sind bereits weitere Projekte mit einem Gesamtumfang von rund 240 Millionen Franken vorgemerkt.
Zentrale Ziele der Finanzstrategie können eingehalten werden
Für die langfristige Stabilisierung des Finanzhaushalts sind angesichts der steigenden Kosten und der hohen Investitionen weiterhin Massnahmen erforderlich.
Mit der Festsetzung des Steuerfusses auf 88 Prozent kann der Anstieg der Finanzverbindlichkeiten verlangsamt werden. Gleichzeitig können zentrale Ziele der Finanzstrategie des Gemeinderates eingehalten werden, insbesondere das zulässige Maximaldefizit der Erfolgsrechnung und die Verhinderung einer wesentlichen Verschlechterung der Finanzsituation.
Die weitere Entwicklung des Finanzhaushalts hängt einerseits von der konjunkturellen Entwicklung und deren Auswirkungen auf die Steuererträge und andererseits vom Umfang und vom zeitlichen Verlauf der geplanten Investitionen ab.
Der Gemeinderat wird deshalb auch in den kommenden Jahren die Investitionen konsequent priorisieren und die Aufwendungen der Erfolgsrechnung laufend überprüfen, um die finanzielle Stabilität der Gemeinde langfristig zu sichern.










