Eisten

    In der Gemeinde Eisten herrscht ein generelles Feuerverbot

    Nau.ch Lokal
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    Region Visp,

    Wie die Gemeinde Eisten berichtet, wird wegen der hohen Temperaturen und der grossen Brandgefahr auf dem Gemeindegebiet ein Feuerverbot ausgesprochen.

    Die katholische Kirche von Eisten.
    Die katholische Kirche von Eisten. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

    Die geringen Niederschläge in den letzten Wochen und die hohen Temperaturen dieser Jahreszeit sowie die aktuelle Wettersituation haben zu einer erhöhten Brandgefahr geführt.

    Die Gewitter der letzten Tage beeinflussen die Situation nur teilweise.

    Die Waldbrandgefahr ist lokal erheblich, weshalb die Gemeinde ein generelles Feuerverbot mit folgenden Massnahmen ausspricht.

    Vorsicht geboten bei Grills jeglicher Art

    Die Benutzung von mobilen Grills mit geringer Rauchentwicklung (Gas- oder Elektrogrills), die auf oder in weniger als zehn Metern Entfernung zu brennbaren Flächen oder Pflanzen stehen (auf dem Erdboden, auf einer Wiese, in der Nähe von Sträuchern oder Bäumen et cetera), ist nicht erlaubt.

    Die Benutzung von mobilen Grills mit starker Rauchentwicklung (alle Arten von Holz- oder Kohle-Grills, einschliesslich Einweggrills) sollte vermieden werden.

    Ebenfalls ist die Benutzung von festen Holz- oder Holzkohlegrills in ganz oder teilweise offenen Unterständen, auch wenn sie über einen normenkonformen Rauchabzug verfügen, nicht erlaubt.

    Es wird geraten, die Benutzung von festen Grills oder von Feuerstellen (mit Holz oder Kohle), auch auf öffentlichen Picknickplätzen, Maiensässen oder Alpen und Campingplätzen nicht zu nutzen.

    Das Abfeuern von Feuerwerk wird verboten

    Das Abfeuern von Feuerwerk oder das Anzünden von 1. August-Feuern im Privatbereich ist nicht erlaubt.

    Das Abfeuern von professionellem, von den Gemeinden veranstaltetem Feuerwerk ist nicht erwünscht.

    Ebenfalls ist das Entfachen von Feuern mit direktem Kontakt zum Erdboden nicht erlaubt.

    Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen jeglicher Art im Freien ist verboten.

    Brandgefahr minimieren

    Die Benutzung von Maschinen mit Funkenwurf in der Nähe von brennbaren Pflanzen (Schweissbrenner, Betonschneider, Schleifmaschinen et cetera) ist ebenfalls verboten.

    Das Verstreuen von Asche oder glühendem Material im Freien ist nicht erlaubt.

    Die Gemeinde setzt auf den gesunden Menschenverstand der Bevölkerung und die Einhaltung der oben erwähnten Bestimmungen.

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