Wie die Gemeinde Grächen informiert, sollen mit der Teilrevision die Voraussetzungen für den Bau unter anderem eines neuen Freizeitzentrums geschaffen werden.
Die Gemeinde Visp.
Die Gemeinde Visp. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Gestützt auf Artikel 34 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG) legt die Gemeinde Grächen die Teilrevision des Zonennutzungsplans und des kommunalen Bau- und Zonenreglements während 30 Tagen öffentlich auf.

Mit der Teilrevision sollen die raumplanerischen Voraussetzungen geschaffen werden für die Realisierung eines Hotels, eines neuen Zentrums für Freizeit und Sport anstelle der heutigen Talstation Seetalhornbahn und des Sportzentrums sowie die erforderlichen Parkplätze mit einer Erweiterung des Parkhauses «Millegga».

Die betroffenen Parzellen sind auf der Webseite der Gemeinde einzusehen.

Interessierte Personen können ab dem 15. Juni 2023 während der Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung Einsicht in das Dossier nehmen.

Einsprache innert 30 Tagen möglich

Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die von den Planungsmassnahmen betroffen sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.

Einsprachen gegen die Teiländerung sind begründet und schriftlich innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung an den Gemeinderat zu richten.

Wer nicht fristgerecht Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen am Zonennutzungsplan oder an den Reglementen vorgenommen.

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