In Schänis wird die grüne Schutzverordnung angepasst
Wie die Gemeinde Schänis informiert, ist der Nachtrag zur grünen Schutzverordnung für die Bevölkerung bis zum 19. Oktober 2021 öffentlich zugänglich.

Wie die Gemeinde Schänis informiert, ist ein Nachtrag zur grünen Schutzverordnung notwendig. Präzisierungen im Verordnungstext machen einen Nachtrag zur grünen Schutzverordnung notwendig.
Die grüne Schutzverordnung der Politischen Gemeinde Schänis ist seit Dezember 2020 rechtskräftig. Die Genehmigung der grünen Schutzverordnung durch das Baudepartement war mit zwei Auflagen verbunden. Der Nachtrag zur grünen Schutzverordnung beinhaltet die Anpassung verschiedener Schutzobjekte.
Ein Teilstück der Hecke 121 wird aus der Schutzverordnung entlassen
Ein Teilstück der rechtskräftigen Hecke 121 liegt auf den Grundstücken Nrn. 1729 und 1740. Das Grundstück Nr. 1729 ist überbaut, bei Grundstück Nr. 1740 handelt es sich um eine Strassenparzelle. Das entsprechende Teilstück wird aus der Schutzverordnung entlassen. Die Hecke 121 endet an der Grenze des Grundstückes Nr. 1856 zum Grundstück Nr. 1729. Als Realersatz wird auf dem gemeindeeigenen Grundstück Nr. 1872 entlang des Chrüppelbaches auf einer Länge von 54 m ein artenreiches Ufergehölz gepflanzt und als Hecke Nr. 178 neu als Schutzobjekt in die Schutzverordnung aufgenommen.
Im weiteren zeigte sich die Notwendigkeit zweier Präzisierungen im Verordnungstext, betreffend des Leinenzwangs für Hunde im Naturschutzgebiet sowie der Delta- und Hängegleiterfliegerei.
Der Planungsbericht ist öffentlich Ausgelegt
Der gemeinderätliche Erlass vom 9. August 2021 umfasst den genannten Nachtrag, welcher im Planungsbericht detailliert dokumentiert ist. Der Erlass liegt in der Zeit vom 20. September bis 19. Oktober 2021 öffentlich auf. Die Unterlagen dazu können im Foyer des Gemeindehauses sowie auf der Internetseite der Gemeinde unter der Rubrik «News» eingesehen werden.