Wie die Gemeinde Gommiswald meldet, ist die Hundesteuer in Höhe von 100 Franken fällig und neue Hundehalter sind zur Anmeldung bei der Kontrollstelle pflichtig.
Gemeindeverwaltung in Gommiswald an der Rietwiesstrasse 2.
Gemeindeverwaltung in Gommiswald an der Rietwiesstrasse 2. - Nau.ch / Simone Imhof
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Personen, welche einen Hund halten, haben eine jährliche Hundesteuer zu entrichten.

Die Hundesteuer wird zu Beginn des Kalenderjahres fällig und wird per Rechnung eingefordert.

Die Rechnungen wurden bereits versandt. Die Hundesteuer beträgt einheitlich 100 Franken pro Hund.

Beim Ansatz gibt es keine Unterscheidung zwischen dem ersten sowie allfällig weiteren Hunden.

Neuer Hund muss bei der Kontrollstelle gemeldet werden

Hundehalter, welche bis Ende Februar 2024 noch keine Rechnung erhalten haben, oder welche sich im Laufe des Jahres 2024 einen Hund neu anschaffen, melden sich bei der Hundekontrollstelle, um ihren Hund anzumelden.

Entsteht die Steuerpflicht im Verlaufe des Jahres, wird die Hundesteuer für das ganze Kalenderjahr fällig.

Die Hundesteuer ist für alle Hunde zu entrichten, welche älter als drei Monate sind.

Die Hundehalter haben über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen, welche die Versicherungsdeckung für die Hundehaltung sowie derjenigen Person, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt, einschliesst.

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