Der Entscheid der St. Galler Regierung, den geplanten Deponiestandort im Sittewald im Richtplan 2021 definitiv festzusetzen, hat ein juristisches Nachspiel. Die Gemeinden Amden und Weesen haben beim Verwaltungsgericht dagegen Beschwerde eingereicht.
Amden
Blick auf Amden SG. (Symbolbild) - Keystone
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Sie fordern die Löschung des Deponiestandorts aus dem kantonalen Richtplan, wie es in einer gemeinsamen Mitteilung der Gemeinderäte von Amden und Weesen heisst.

Der Standort Sittewald sei insbesondere wegen der nicht hinreichenden Erschliessung mitten durch den Dorfkern von Weesen und durch ein Wohnquartier von Amden für ein solches Vorhaben nicht geeignet.

Im Kanton St. Gallen fehlt es an Deponien für Aushub und Inertstoffe wie Steine, Beton, Mauerabbruch und Strassenaufbruch. Die St. Galler Regierung will nun unter anderem den Standort Sittewald in Amden in den Richtplan aufnehmen. Die neue Deponie im ehemaligen Steinbruch Sittewald über dem Walensee wird von der Ortsgemeinde Weesen geplant.

Der Richtplanentwurf 2021 mit den entsprechenden Anpassungen ging bis Ende März 2021 in die Vernehmlassung. Bereits im Januar 2021 hatten 428 Personen mit der Petition «Nein zur Deponie Sittewald» die Gemeinderäte von Amden und Weesen aufgefordert, sich gegen die geplante Deponie einzusetzen.

Die Gemeinderäte stellten sich hinter die Petition und forderten die Regierung auf, die Deponie Sittewald aus dem Richtplan 2021 zu löschen.

Begründet wird die Ablehnung des Standorts mit der zusätzlichen Verkehrsbelastung, damit verbundenen Sicherheitsbedenken und den erwarteten Emissionen. Auch werden negative Auswirkungen auf die Landschaft Speer-Churfirsten-Alvier befürchtet. Sie ist im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) eingetragen.

Vor einem Monat teilte der Kanton mit, dass die Ergebnisse von Untersuchungen zeigten, dass die Deponie machbar sei. Deshalb stimme die Regierung der Festsetzung der Deponie Sittewald im Richtplan 2021 zu.

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