Wie die Gemeinde Volketswil mitteilt, entschied der Gemeinderat, die gleichen Richtlinien wie bisher für das Budget 2024 beizubehalten.
Gemeinde Volketswil
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Das Budget 2024 soll wie bereits die vorangehenden Budgets nach den Richtlinien von HRM2 (Harmonisiertes Rechnungsmodell 2) erstellt und auf der Basis «Zero-Base-Budgeting» (Null-Basis-Budget) ausgearbeitet werden.

«Zero-Base-Budgeting» bedeutet, dass beim Erstellen des Voranschlages von Null ausgegangen wird und dabei alle wiederkehrenden Ausgaben und Einnahmen, aber auch die Einmalaufwendungen und -erträge pro Konto erfasst werden.

Dies hat zur Folge, dass allfällige Abweichungen der Rechnung gegenüber dem Voranschlag einfacher begründet werden können, eine effizientere Kontrolle bezüglich Kostenwachstum stattfinden kann, die volle Kostenverantwortung auf die Ressortvorstände und die entsprechenden Abteilungsleitende übertragen wird und schlussendlich eine bessere Grundlage für Periodenvergleiche geschaffen wird.

Der Gemeinderat genehmigt die Budgetrichtlinien 2024 und erklärt die Abteilungsvorgaben (Nettoausgaben) für verbindlich.

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