Gemeinde Volketswil unterstützt jugendfördernde Sportvereine
Wie die Gemeinde Volketswil mitteilt, sind Jugendliche im Alter von 6 bis 20 Jahren mit Wohnsitz in der Gemeinde beitragsberechtigt.

Seit über 30 Jahren richtet die Gemeinde Volketswil einen Beitrag an die jugendfördernden Sportvereine aus.
Am 20. Juni 2013 hat die Gemeindeversammlung einen jährlichen Betrag von 70'000 Franken, exklusive Teuerung, bewilligt.
Die Beiträge werden durch den Ausschuss der jugendfördernden Sportvereine verteilt. Anspruch haben Sportvereine mit Sitz in Volketswil, die unter anderem seit mindestens einem Jahr Jugendförderung in der Gemeinde betreiben und regelmässige Trainings durchführen.
Infos beim Ausschuss-Präsidenten
Als beitragsberechtigt zählen Jugendliche mit Wohnsitz in der Gemeinde im Alter von 6 bis 20 Jahren.
Weitere Informationen zu den Vorgaben im Detail oder über die Rahmenbedingungen für die Auszahlungen, erteilt der Präsident des Ausschusses der jugendfördernden Sportvereine, Thomas Hiltbrunner.
Seine Kontaktdaten sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.