Wie die Gemeinde Volketswil mitteilt, werden Angehörige der betroffenen Gräber gebeten, Grabsteine und -schmuck bis Sonntag, 1. September 2024, zu entfernen.
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Die Umgebung von Volketswil. - Nau.ch / Manuel Walser
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Gestützt auf Artikel 17 der Bestattungsverordnung der Gemeinde Volketswil hat die Abteilung Liegenschaften auf Herbst 2024 die Aufhebung der Gräber von den Bestattungsjahren 1998 bis 1999, Urnengräber Nummer C 218 bis C 234 und Erdgräber Nummer B 549 bis B 568, angeordnet.

Die Angehörigen der dort Bestatteten werden gebeten, im Einvernehmen mit den Friedhofgärtnern, Grabsteine und Gräberschmuck bis Sonntag, 1. September 2024, zu entfernen.

Nach diesem Termin erfolgt die kostenlose Räumung, wobei über verbleibende Grabdenkmäler, Pflanzen und so weiter verfügt wird.

Diese können im Nachhinein nicht zurückgefordert werden.

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