Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl der Oberstufenschulpflege Nänikon-Greifensee für die Amtsdauer 2022 bis 2026 wurde für den 27. März 2022 angeordnet.
Schüler
Schüler sitzen im Klassenzimmer einer Schule (Symbolbild). - Keystone
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Wie die Gemeinde Greifensee berichtet, ordnet der Gemeinderat Greifensee als wahlleitende Behörde den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl der Oberstufenschulpflege Nänikon-Greifensee für die Amtsdauer 2022 bis 2026 für den Sonntag, 27. März 2022, an. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am 15. Mai 2022 durchgeführt.

Gemäss der Gemeindeordnung der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee sind mit Einschluss des Präsidenten fünf Mitglieder an der Urne zu wählen. Die Bestimmungen gelten über die Wahl mit gedruckten Wahlvorschlägen.

Die Wahlvorschläge sind bis spätestens am 9. November 2021 beim Gemeinderat Greifensee, Im Städtli 3, 8606 Greifensee, einzureichen.

Die Voraussetzungen

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat (d.h. in der politischen Gemeinde Greifensee oder in den Ortsteilen Nänikon und Werrikon der politischen Gemeinde Uster). Der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.

Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Vorschläge können zurückgezogen werden

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Abteilung Präsidiales, Im Städtli 3, 8606 Greifensee, erhältlich oder können online heruntergeladen werden.

Es kann schriftlich Rekurs erhoben werden

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

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