Wie die Gemeinde Greifensee schreibt, gilt es insbesondere am Greifensee auf das Füttern von Tauben, Enten, Schwänen und Wildtieren zu verzichten.
Der Greifensee im Bezirk Uster.
Der Greifensee im Bezirk Uster. - Nau.ch / Manuel Walser
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Das neue kantonale Jagdgesetz brachte 2023 einige Neuerungen zum Schutz der Wildtiere, welche auch die Bevölkerung betreffen. So dürfen Wildtiere und Vögel nicht mehr gefüttert werden.

Insbesondere Tauben werden oft aus falscher Tierliebe gefüttert. Unbegrenzte Nahrungsressourcen führen jedoch zu einer starken Vermehrung.

Oft belegen Tauben dann auch Gebäude, wo der Taubenkot Fassaden angreift und Schäden am Mauerwerk verursacht.

Gut gemeint, aber mit Risiken verbunden

Dagegen helfen nur bauliche Abwehrmassnahmen, die gegebenenfalls von den Grundeigentümern ergriffen werden müssen.

Wildtiere sind selbst in harten Wintern nicht auf die Fütterung durch Menschen angewiesen.

Was gut gemeint ist, kann zur Übertragung von Krankheiten, unnatürlichen Veränderungen des Sozialverhaltens der Tiere oder Überpopulationen gewisser Tierarten führen.

Darum ist die Fütterung von Wildtieren wie Tauben, Greifvögeln und Füchsen nicht mehr erlaubt.

Fütterungsverbot für Wildtiere am Greifensee

Der Greifensee ist darüber hinaus als Wasser- und Zugvogelreservat von nationaler Bedeutung eingestuft.

Das Füttern von wildlebenden Tieren ist in diesen Reservaten zum Schutz der Artenvielfalt und der Lebensräume generell verboten.

Die Gemeinde appelliert daher an die Bevölkerung, auf die Fütterung von Tauben, Enten, Schwänen und anderen Vögeln und Wildtieren zu verzichten.

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