Diese Regeln gelten beim Reiten und Biken im Wald
Wo Bikes fahren, oder durch Pferdehufen, wird der Boden dauerhaft verdichtet. Hier können die Samen von Bäumen keine geeignete Grundlage zum Keimen mehr finden.
Wildtiere brauchen ruhige Gebiete
Mit den bestehenden Wegen und Infrastrukturen wird der Lebensraum der Tiere im Wald bereits stark eingeschränkt. Bleiben Reiter und Biker auf diesen Wegen, so können sich die Tiere auf beständige Rückzugsorte verlassen.
Jeder Wald gehört einem Waldbesitzer
In der Schweiz darf jeder Wald frei betreten werden. Aber nur zu Fuss. Waldbesuchende benützen den natürlichen Lebensraum Wald grundsätzlich auf eigenes Risiko. Wer sich mit Pferd und Bike im Wald bewegt muss sich jedoch an Vorgaben halten, denn gemäss Kantonalem Waldgesetz Art. 22, Abs. 2 ist das Radfahren und Reiten abseits von Wegen und besonders bezeichneten Pisten verboten.
Mögliche Reit- und Biketrails (z. B. RIG-Galoppstrecken) können nur über einen Werkbetreiber bewilligt werden. Denn für die Sicherheit von Einrichtungen tragen die Werkeigentümer die Verantwortung. So stellen «wilde» Reit- und Biketrails die Waldbesitzer vor grosse Probleme: Dulden die Waldbesitzer die Trails, haften sie, wenn etwas passiert. Um Haftungsprobleme zu vermeiden, sind sie deshalb gezwungen, die Trails zurückzubauen.
Für weitere Auskünfte steht die regional zuständige Waldabteilung Mittelland, Molkereistrasse 25, 3052 Zollikofen zur Verfügung oder der zuständige Revierförster.