In Zollikofen müssen Sträucher zurückgeschnitten werden
Wie die Gemeinde Zollikofen informiert, werden Eigentümer von Privatparzellen sowie Strassenanstösser aufgerufen, Bäume und Sträucher zurückschneiden.

Bäume, Hecken oder Sträucher müssen seitlich mindestens 50 Zentimeter Abstand vom Rand der Fahrbahn haben; überhängende Äste dürfen nicht in einer Höhe von unter 4,50 Meter in die Strasse hineinragen.
Über Geh- und Radwegen ist eine Höhe von 2,50 Meter freizuhalten.
Zudem darf die Wirkung von Strassenbeleuchtungen nicht beeinträchtigt werden. Signalisationen und Spiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben.
Das Lichtraumprofil beachten
Eine gute Übersicht erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden, speziell die der Kinder.
Eigentümer von Privatparzellen sowie Strassenanstösser werden gebeten, das Lichtraumprofil zu beachten.
Bei Fragen steht die Bauverwaltung der Gemeinde Zollikofen zur Verfügung.