Wohnungsneubau an der Pestalozzistrasse stösst auf Zustimmung
Die Thuner Bevölkerung befürwortet im Grundsatz den Wohnungsneubau der Bau- & Wohngenossenschaft (BWG) Nünenen.

Im vergangenen Winter legte die Stadt Thun die Unterlagen zur Zonenplanänderung und zur neuen Überbauungsordnung (UeO) «Nünenen-Pestalozzistrasse» zur Mitwirkung auf. Das Vorhaben der Bau- & Wohngenossenschaft (BWG) Nünenen, das eingeschossige Gewerbegebäude an der Pestalozzistrasse Nr. 95 durch einen Wohnungsneubau zu ersetzen, stösst bei den 11 Mitwirkenden – drei politische Parteien und acht Privatpersonen - grundsätzlich auf Zustimmung. Insbesondere würdigen sie das durchgeführte qualitätssichernde Verfahren für einen zeitgemässen Ersatzneubau im Sinne der Stadtverdichtung. Die Auswertung der Mitwirkung liegt nun als Bericht vor.
Gemeinnützigen Wohnungsbau stärken
Zwei Eingaben fordern die Festsetzung eines Anteils für gemeinnützigen Wohnungsbau von einem Drittel bzw. von 100 Prozent. Dies ist aus Sicht der Stadt und der Burgergemeinde als Landeigentümerin nicht im Rahmen der UeO festzulegen.
Der Forderung wird aber mit dem langfristigen Baurechtsvertrag mit der BWG Nünenen entsprochen. Das Areal soll auch langfristig für den genossenschaftlichen Wohnungsbau gesichert bleiben. Die Erneuerung und Stärkung der Wohnbaugenossenschaften ist ein wichtiges Ziel der städtischen Wohnstrategie 2030.
Bepflanzung definieren
Im Sinne der Stadt und der Bauherrschaft ist auch die Forderung, die Begrünung von Aussenraum und Gebäude näher festzulegen. Die Vorschriften in der UeO werden dahingehend präzisiert, dass biodiversitätsfördernde Strukturen geschaffen und standortgerechte, mehrheitlich einheimische Pflanzen eingesetzt werden. Flachdächer bei Neubauten werden zudem begrünt.
Mobilitätskonzept vorlegen
Bereits weitgehend Teil der Planung der BWG Nünenen ist ein in der Mitwirkung gefordertes Betriebskonzept für die Mobilität. Die UeO wird entsprechend präzisiert.
Mit dem ersten Baugesuch für den Ersatzneubau an der Pestalozzistrasse Nr. 95 ist ein Konzept vorzulegen, das Massnahmen zur Förderung umweltfreundlicher und nachhaltiger Verkehrsmittel aufzeigt. In einer Mitwirkungseingabe wird ein Energie-Mindeststandard gefordert. Dies kann nicht im Rahmen der UeO festgeschrieben werden, sondern ist Gegenstand des Baurechtsvertrags zwischen der Burgergemeinde und der BWG Nünenen.
Weiteres Vorgehen
Die Zonenplanänderung wird nun dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Anschliessend erfolgt die öffentliche Planauflage. Voraussichtlich Mitte 2021 befindet der Thuner Stadtrat über die Zonenplanänderung.
Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Sofern keine Verzögerungen auftreten, liegt im Herbst 2021 die rechtsgültige Planung vor. Anschliessend erfolgt das Baubewilligungsverfahren und im Jahr 2023 könnte der Ersatzneubau realisiert sein.